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Welt-Frauentag: „Der Westen hat aufgegeben“

Systematische Entrechtung von Frauen nicht nur im „IS“, sondern auch in anderen „Islamischen“ Republiken und Monarchien.

Der Islamische Staat (IS) hat in einer „amtlichen“ Erklärung den gesetzlichen Rahmen für die Versklavung von Frauen und Mädchen erlassen. Mit Berufung auf Koran und Scharia erläutert das „Amt für Forschungen und Fatwas des Islamischen Staats“  darin die Vorschriften des islamischen Rechtssystems zur „Nutzung“ von Sklaven. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) veröffentlichte das Dokument und die vollständige Übersetzung zum Weltfrauentag auf ihrer Homepage (www.menschenrechte.de).

Der „Islamische Staat“ hat nach Angaben der IGFM tausende Frauen und junge Mädchen, zum Teil ab sechs Jahren, als Sklavinnen an ihre Anhänger verteilt oder verkauft. Der IS rechtfertigt diese Verbrechen damit, dass das islamische Recht es erlaube, „Ungläubige“ zu versklaven und sexuell zu „nutzen“. Die Opfer sind nach Informationen der IGFM vor allem Jesidinnen, aber auch christliche und selbst schiitische Frauen und Mädchen. Schiiten sind aus der Sicht des sunnitischen IS „Ketzer“ oder vom Islam „Abgefallene“ und gelten in der Konsequenz als völlig rechtlos. 

Systematische Entrechtung von Frauen auch in anderen „Islamischen“ Staaten
Der schiitische Iran gehört daher zu den erbittertsten Gegnern des IS. Die Regierung in Teheran unterstützt die schiitische Regierung des irakischen Reststaates und ebenso die schiitische Hisbollah („Partei Gottes“) und andere schiitische Milizen in großem Umfang – sogar durch die Entsendung iranischer Soldaten und Revolutionswächter. Sie alle kämpfen auf der Seite der irakischen Regierung in Bagdad. Die Feindschaft des Iran beruht aber auf der anti-schiitischen Haltung des IS, erläutert die IGFM. „Die Regierung in Teheran und die von ihr unterstützen Milizen berufen sich aber dennoch auf die gleichen Grundlagen der Scharia. Sie sind ebenso fundamentalistisch und menschenrechtsfeindlich wie der IS. Die Unterschiede zwischen dem IS und der Islamischen Republik Iran sind graduell – nicht mehr“, erläutert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. 

„Der Westen hat aufgegeben“
Auch „Partner“ des Westens, wie Saudi-Arabien, Pakistan und ähnlichen Staaten würden niemals die Rechte von Frauen achten, solange es nicht tiefgreifende Veränderungen in diesen Ländern gebe.  „Reformen“ an einzelnen Gesetzen seien reine Augenwischerei, unterstreicht die IGFM. Die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten sei nicht einfach ein bedauerliches Relikt, das quasi „aus Versehen“ bis heute überdauert habe, sondern ein fester Bestandteil des klassischen islamischen Rechts. Menschenrechtsverletzungen würden solange anhalten, wie sich islamisch geprägte Staaten auf das Schariarecht als göttliches Recht berufen. „Die Entwicklung geht aber zur Zeit nicht in Richtung Menschenrechte. Die Scharia ist weltweit auf dem Vormarsch und in sehr vielen Staaten fest verankert. Mit ihr geht die systematische Benachteiligung von Frauen einher. Geblieben sind Lippenbekenntnissen und Feigenblatt-Projekte. Der Westen hat aufgegeben.“

„Gleichberechtigung unter islamischem Recht ausgeschlossen“
Die IGFM beklagt neben der Gewöhnung einen „weichgespülten Blick“ auf das islamische Recht. Ein viel größeres Problem als die „islamischen Strafen“ seien das islamische Familien- und Prozessrecht. Beide schließen eine Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von Muslimen und Nichtmuslimen kategorisch aus. Die Zeugenaussagen von Frauen oder Nichtmuslimen haben nach der Scharia nur den halben Wert der Aussagen von muslimischen Männern – wenn sie überhaupt zugelassen sind. Männer hingegen haben ein „Recht“ auf sexuellen Gehorsam, ein Züchtigungs-„Recht“ und können ihre Frauen ohne Unterhalt verstoßen, während sich Frauen nur extrem schwer scheiden lassen können. „Dieses haarsträubende Unrecht ist in den ‚Islamischen‘ Republiken, Emiraten und Königreichen kein Ausrutscher. Es sind grundsätzliche Fehler im Betriebssystem“, stellte IGFM-Vorstandssprecher Lessenthin fest.

Weitere Infos:
www.menschenrechte.de/frauenrechte

Quelle

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) 2015

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