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panthermedia | LeoWolfert | Bundeswirtschaftsminister macht Politik gegen kleine mittelständische Unternehmen und gegen das Handwerk.

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Eurosolar: Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausbremsen

Resolution des Vorstandes der deutschen Sektion der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien – EUROSOLAR e.V..

„Das Maß der Dinge sind die volkswirtschaftlichen Vorteile, die sich durch Erneuerbare Energien ergeben. … Diese Vorteile … gehen aber verloren, wenn Erneuerbare Energien aus anderen Ländern importiert würden, wo sie kostengünstiger produziert werden könnten. Volks- und regionalwirtschaftliche statt isolierter betriebswirtschaftlicher Kalkulationen müssen deshalb der Maßstab für Transformationsstrategien sein.“ Hermann Scheer (1944 – 2010)

In Sonntagsreden lobt sich die Bundesregierung gern für die Energiewende, im Alltag bremst sie die Energiewende mit Würgedeckeln und „Leitplanken“ weiterhin aus. Und während die sogenannte Kohlekommission über den Ausstiegsplan aus der Stromproduktion mit Kohle und Braunkohle ringt, ist bekannt geworden, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) im Rahmen eines sogenannten Energie-Sammelgesetzes eine abrupte und über die normale Degression weit hinausgehende 20%-Kürzung der Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Dächern plant. Als Begründung wird aus dem Umfeld des Bundeswirtschaftsministers verlautet, damit werde das Auslaufen der Antidumpingzölle gegen Solarmodule aus China kompensiert. Diese Begründung für eine Senkung der Einspeisevergütung um 20% ist bei Zöllen von deutlich unter 20% und einem Kostenanteil der Beschaffungskosten von Solarmodulen von unter 50% an den Gesamtkosten einer Photovoltaikanlage nicht nachvollziehbar.

Bundeswirtschaftsminister macht Politik gegen kleine mittelständische Unternehmen und gegen das Handwerk

Die Umsetzung dieses von Bundeswirtschaftsminister Altmaier geplanten erneuten Angriffes auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien wird zu einem erneuten Fadenriss gerade in diesem durch kleine mittelständische Unternehmen und Handwerksunternehmen geprägten Bereich der Erneuerbaren-Energien-Wirtschaft führen. Viele Arbeitsplätze sind hier in Gefahr. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Ausbau der Solarenergie wird durch einen solchen Fadenriss weiter zerstört. Dabei kann die Energiewende nur erfolgreich sein, wenn der durch Bürgerinnen und Bürger, durch Hausbesitzer und Mieter, durch kleine mittelständische Unternehmen vorangetriebene dezentrale Ausbau der Solarenergie beschleunigt wird.

Verlängerung des teuren Parallelbetriebs zweier unterschiedlicher Energiesysteme durch ständige Ausbremsung der Erneuerbaren Energien

Wir brauchen eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland und einen möglichst schnellen Kohleausstieg. Wie sonst will denn die Bundesregierung die von ihr völkerrechtlich verbindlich zugesagten Klimaziele, also vor allem die Kohlenstoffdioxidausstoß-Senkungsziele erreichen? Wie sonst will die Bundesregierung die unnötigen Kosten für den teuren Parallelbetrieb von zwei unterschiedlichen Energiesystemen möglichst schnell senken?

Wir fordern daher die Koalition aus CDUCSU und SPD auf, die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Energiesammelgesetz geplante abrupte Senkung der Einspeisevergütung zu unterbinden.

Wir fordern die Koalition aus CDUCSU und SPD darüber hinaus auf, im Energiesammelgesetz umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausstieg aus der nuklearen und fossilen Stromgewinnung durch eine Beschleunigung der Energiewende zu flankieren und dadurch die Kosten des Gesamtelektrizitätssystems in Deutschland zu senken. Nur mit folgenden Maßnahmen ist eine zügige und kostengünstige Energiewende zu schaffen:

• Abschaffung des absoluten Solardeckels von 52 GWp installierter Leistung nach § 49 Abs. 5 EEG 2017.
• Abschaffung der Ausbau-Deckel bei solarem Mieterstrom nach § 23b Abs. 3 und 4 EEG 2017 und Öffnung des Mieterstroms für Quartierskonzepte und weitere EE-Technologien (Änderung § 23b Abs. 1 und 2 EEG 2017).
• Sicherstellung einer umfassenden Flexibilisierung der Biomassenutzung durch wirksame Anreize und Maßnahmen zur Ertüchtigung aller bestehenden Anlagen für eine flexible und lastabhängige Fahrweise (Änderung §§ 39f, 39g EEG 2017).
• Abschaffung der künstlichen Verteuerung der Solarstrom-Eigenversorgung durch die sog. „Sonnensteuer“ in § 61 EEG 2017.
• Abschaffung der planwirtschaftlichen Deckelung für den Ausbau von Wind-, Solar- und Bioenergie nach § 1 Abs. 2 und § 4 EEG 2017.
• Die Ausbauziele im EEG müssen für Wind- und Solarenergie als Mindestziele definiert werden und auf einen Zubau von jeweils mindestens 5 GW pro Jahr, besser 7-8 GW, angehoben werden (Änderung § 1 Abs. 2 und § 4 EEG 2017). Ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren Energien ist im Sinne einer stärkeren Kostendegression und Vermeidung von unnötigen Kosten für den langwierigen Parallelbetrieb von zwei nicht kompatiblen Energiesystemen und nicht zuletzt auch für die Erfüllung der völkerrechtlich vereinbarten Klimaziele notwendig.
• Freistellung kleiner Windparks (6 Anlagen à 3 MW) von Ausschreibungen durch die Ausschöpfung der De-Minimis-Regelung der EU-Kommission (Änderung § 22 Abs. 2 EEG 2017). Dies ist die wirkungsvollste Maßnahme, damit die Träger der Energiewende (Kommunen, Mittelstand, Stadtwerke und Bürgergenossenschaften) wieder aktiv werden können.
• Vollständige Befreiung aller Photovoltaikanlagen von Ausschreibungen.
• Technologieübergreifende Ausschreibungen, z.B. von Wind- und Solarenergie, abschaffen.

Quelle

EUROSOLAR 2018

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