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dgs-franken.de | Die Förderbedingungen lauten: „Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden.

© dgs-franken.de | Die Förderbedingungen lauten: „Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden.

Freiburg startet neues Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“

Auch in dieser Woche gibt es wieder gute Nachrichten rund um den Einsatz von Steckersolargeräten. So lockt die Stadt Freiburg erstmals mit Fördergeldern und weitere große Netzbetreiber bieten ein vereinfachtes Anmeldeverfahren an.

Freiburg im Breisgau wird schon seit langem als heimliche Solar-Hauptstadt der Republik bezeichnet. Neben vielen Solarfirmen ist dort auch die Verwaltung unseres weltweit tätigen Dachverbandes ISES und Europas größtes Solar-Forschungsinstitut, das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE beheimatet. Die südbadische Stadt an der Breisach ist als Weinregion auch von der Sonne verwöhnt, der Einsatz der Solartechnik lohnt sich dort auch auf dem Dach. Seit dem 2. September fördert nun die Stadt Freiburg im Rahmen eines umfangreicheren Förderprogramms auch den Einsatz von Steckersolargeräten – und das auf eine sehr unbürokratische Art und Weise. Das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ unterstützt bereits seit 2002 ein großes Bündel an Maßnahmen, darunter Fassadendämmung, die Umstellung von Heizung und Lüftung und den Bau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern.

Bestehendes Förderprogramm ergänzt
Der letzte Programmteil wurde nun um zwei interessante Aspekte ergänzt: Zum einen wird nun die „Dachvollbelegung“ gefördert. Schon seit Monaten weist Prof. Volker Quaschning von der HTW Berlin darauf hin, dass aus Sicht der Energiewende die Dächer möglichst voll belegt werden müssen, um soviel PV-Leistung wie möglich aufzubauen. In der Praxis wird aber oft die PV-Anlage hinsichtlich des Eigenverbrauchs optimiert – dann schrumpft die PV-Anlage und ein Teil des Daches bleibt brach liegen. Hier setzt in Freiburg nun ein Förderbaustein an und fördert die Vollbelegung mit einem Fördersatz von 150 Euro pro kWp bei maximal 1.500 Euro. Unterstützt wird der Teil der Anlagenleistung, der die Anforderungen des EWärmeG hinausgeht, diese liegen bei 0,02 kWp pro qm Wohnfläche. Wird auf ein Haus mit 120 qm Wohnfläche eine PV-Anlage errichtet, so fordert das EWärmeG rechnerisch 2,4 kWp. Wird nun eine 6,5 kWp-Anlage realisiert, so kann die Differenz (4,1 kWp) gefördert werden, insgesamt mit 4,1 x 150 Euro = 615 Euro.

200 Euro pauschal für Steckersolar
Der zweite, interessante Förderbaustein betrifft die Steckersolar-Anlagen, im Programm als „Balkonmodule“ bezeichnet: Diese werden zukünftig mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro bezuschusst. Der Antrag ist unbürokratisch: Es genügt das Ausfüllen eines zweiseitigen Antragsformulars und die Einsendung der Rechnung des Steckersolargeräts nebst Einbaukosten: Weitere Informationen gibt es hier.

Die Förderbedingungen lauten: „Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind halten diese ein:   Für den Anschluss des Balkonmoduls ist ein Wieland-Stecker zu verwenden.“

Als Klarstellung der DGS ist hierzu wichtig: Solargeräte die dem DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte DGS 0001:2017-08 entsprechen, können vom Hersteller mit „Entspricht: DGS 0001:2017-08“ gekennzeichnet werden, dafür entstehen auch keine Kosten. Die missbräuchliche Verwendung dieser Kennzeichnung (z.B. wenn keine Anleitung oder keine Sicherheitshinweise beigelegt wurden) wird allerdings zukünftig geahndet.

Für die Auszahlung der Förderung, die sich streng genommen nicht auf das Modul, sondern die Installation bezieht, muss nur die Rechnung von Steckersolargerät und die Handwerkerrechnung für den Anschluss des Moduls eingereicht werden, und das bis zu 6 Monate im Nachhinein.

Reaktionen
Das neue Förderprogramm wurde bereits unterschiedlich kommentiert: Thomas Seltmann schrieb auf Twitter, es sei eine Initiative in die richtige Richtung. Er kritisierte aber, es sei ja eigentlich ein Förderprogramm für den unnötigen Spezialstecker der Fa. Wieland. Zudem wies er darauf hin, dass mit der Steckervorgabe die Messung der Erträge erschwert wird: Während es für Schuko-Steckdosen zahlreiche günstige zwischensteckbare Strommesser gibt, die die Ertragswerte dann z.B. per WLAN übermitteln, ist das für das Wieland-Stecksystem aufwändiger und teurer. Prof. Quaschning freut sich (ebenfalls auf Twitter) vor allem über den Programmteil zu den vollen Dächern. In verschiedenen Kommentaren wurde darauf hingewiesen, dass weiter ein größerer Abbau der bürokratischen und technischen Hürden nötig ist. Dann könnte sogar auf eine städtische Förderung verzichtet werden. 

Als DGS freuen wir uns, dass diese Förderung eingeführt wurde und wünschen uns, dass weitere Kommunen dem Freiburger Beispiel folgen. Der Zubau der PV muss in allen Größenklassen deutlich beschleunigt werden, sollen die Klimaziele auch nur einigermaßen in Reichweite bleiben.

Wie ein Teilnehmer beim Steckersolar-Webinar in dieser Woche anmerkte, ist Freiburg nicht die erste Kommune, die Steckersolar fördert. Auch die Stadt Wiesbaden bezuschusst kleine PV-Anlagen (bis 3kWp) mit 300 Euro pro kWp. Der Grundbetrag von 300 Euro ist auch für (kleinere) Steckersolar-Geräte anwendbar, näheres zu diesem Förderprogramm gibt es hier. Achtung: Im Gegensatz zu Förderung in Freiburg muss hier der Antrag zwingend vor dem Kauf gestellt werden.

Ausbreitung der vereinfachten Anmeldung
Weitere große Netzbetreiber haben aktuell ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Steckersolargeräte eingeführt: Darunter ist auch die Stromnetz Hamburg –  Informationen und das Formular zum Download gibt es hier. In Berlin hatte sich der DGS-Landesverband Berlin-Brandenburg, der Dienstleister EmpowerSource und das Solarzentrum Berlin bei der Stromnetz Berlin dafür stark gemacht, dass ein vereinfachtes Anmeldeverfahren eingeführt wird. Dieses ist ebenfalls seit dieser Woche hier online  Die Anmeldung kann in Berlin zukünftig auf einer A4-Seite erledigt werden. 

freiburg.de | Die Stadt fördert künftig drei Themengebiete: Gebäudehülle optimal gedämmt, Heizung und Lüftung effizient und erneuerbar sowie die erneuerbare Stromerzeugung mit Photovoltaik (PV). Zu allen drei Bereichen gibt es zusätzlich umfangreiche, kostenlose oder stark subventionierte Beratungsangebote.Die aktuelle SONNENENERGIE 03/2019
Quelle

Der Bericht wurde von
der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
e.V. (Jörg Sutter) 2019
 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | SONNENENERGIE 03/2019 

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