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pixabay.com | BernhardStaerck | Alle geeigneten Dächer in Hamburg sollen langfristig zur Photovoltaik-Erzeugung genutzt werden. Im Neubau gilt ab 2023 eine Photovoltaik-Pflicht.

© pixabay.com | BernhardStaerck | Alle geeigneten Dächer in Hamburg sollen langfristig zur Photovoltaik-Erzeugung genutzt werden. Im Neubau gilt ab 2023 eine Photovoltaik-Pflicht.

Hamburg ist Vorreiter bei Photovoltaik-Pflicht in Deutschland

Als erstes Bundesland hat die Hansestadt eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung mit seinem neuen Klimaschutzgesetz eingeführt. Sie gilt ab 2023 für alle Neubauten in der Stadt.

Während der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg Franz Untersteller noch um die Zustimmung für die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Neubauten beim Koalitionspartner CDU wirbt, hat die Hansestadt Hamburg bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Bereits Ende vergangenen Jahres verabschiedete der rot-grüne Senat das neue Klimaschutzgesetz. Darin verankert ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten ab 2023. Zudem wird ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bei Tausch von Heizungsanlagen ab Mitte 2021 vorgeschrieben.

Ölheizungen im Neubau sind nach dem Gesetz ab 2022 nicht mehr zulässig. Da es keine Einsprüche von Seiten der EU-Kommission gab, ist das Gesetz mittlerweile auch komplett in Kraft. Damit ist Hamburg das erste deutsche Bundesland, das eine Verpflichtung zur Nutzung der Photovoltaik im Neubau gesetzlich verankert hat.

Es sei das langfristige Ziel, alle geeigneten Dächer der Hansestadt möglichst in Kombination mit Gründächern zur Erzeugung von Photovoltaik zu nutzen, heißt es im Ende Februar veröffentlichten Gesetz. So sollen ab 1. Januar 2023 alle Eigentümer sicherstellen, dass im Fall von Neubauten, eine Photovoltaik-Anlage errichtet und betrieben wird. Sie könnten dazu auch auf Dachflächen Dritter zugreifen.

Die Photovoltaik-Pflicht gilt nach dem Gesetz auch, wenn ab Januar 2025 mit der vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes begonnen wird. Allerdings sind auch Ausnahmen von der Verpflichtung festgeschrieben. So muss keine Photovoltaik-Anlage installiert werden, wenn dies anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspreche, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Auch wenn auf der Dachfläche eine Solarthermie-Anlage errichtet und betrieben wird, muss keine Photovoltaik-Anlagen installiert werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2020
 verfasst – der
Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2020 weiterverbreitet werden!  Mehr Artikel von Sandra Enkhardt | „pv magazine“ 01/2020 | Online bestellen!

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