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© bigstock | BarbraFord | Zubau im Gesamtjahr 2020 in Deutschland ist mit 1.431 MW oder 420 Anlagen deutlich zu niedrig, obwohl die Steigerung zum Vorjahr etwa 46 Prozent beträgt.

Neues Leben für alte Windkraft?

Nur noch knapp 18 Monate: Dann verlieren Anfang 2021 mehrere tausend Megawatt Windkraft ihre EEG-Förderung. Wieviele Anlagen sich dann weiter drehen, ist noch weitgehend offen. Den Weiterbetrieb sichern können langfristige Stromlieferverträge, sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPA).

Wir schreiben das Jahr 2000: Anfang April tritt das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft und bestimmt im Paragrafen 7: „Für Strom aus Windkraft beträgt die Vergütung mindestens 17,8 Pfennige pro Kilowattstunde für die Dauer von fünf Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Danach beträgt die Vergütung … mindestens 12,1 Pfennige pro Kilowattstunde.“

Auch Windanlagen, die vor 2000 in Betrieb gingen, konnten in den Genuss des EEG-Zuschusses kommen – für 20 Jahre. Kombiniert mit dem Einspeisevorrang, ermöglichten diese garantierten Einnahmen den Betreibern, geschäftlich gesehen, meist ein einfaches Leben. Die Branche nennt es „produce and forget“. Was in etwa bedeutet: Kümmere dich um die Erzeugung, mehr muss nicht sein.

Das ändert sich mit dem Herausfallen aus dem EEG gründlich. Nach den 20 Jahren müssen sich die Windparkbetreiber selbst um den rentablen Verkauf ihres Stroms kümmern, auch Zeiten negativer Strompreise überstehen oder längere Windflauten. Entschädigungen bei zu viel Windstrom gibt es auch nicht mehr. Und statt einem Dutzend Cent EEG-Zuschuss gibt es an der Börse derzeit weniger als fünf Cent für die Kilowattstunde.

Anfang 2021 endet bundesweit die Förderung für Altanlagen mit ungefähr 4.000 Megawatt Gesamtkapazität – die genauen Branchenzahlen gehen noch ein bisschen auseinander. Bis Ende 2025 rechnet man mit 16.000 Megawatt „Post-EEG-Windkraft“. Würde diese Erzeugung völlig wegfallen, verlöre die Branche rund ein Viertel ihrer heutigen Kapazität – oder ein CO2-Einsparpotenzial von mehr als zehn Millionen Tonnen.

Was weg ist, ist weg

Und was einmal weg ist, ist auch weg. „Die gesetzliche Lage ist so, dass erneuerbare Anlagen, die nach Förderende mangels wirtschaftlicher Perspektive abgeschaltet werden, nicht durch entsprechend erhöhte Ausschreibungen ersetzt werden“, warnt Marcel Keiffenheim vom Ökostromunternehmen Greenpeace Energy. „Die alten Anlagen am Leben zu halten senkt deshalb den CO2-Ausstoß in der Stromerzeugung.“

Um den Weiterbetrieb von Altanlagen zu sichern, braucht es Börsenstrompreise, die „stabil im Bereich von drei bis vier Cent liegen“, schätzt Naturstrom-Sprecher Tim Loppe. Sein Unternehmen gehört wie Greenpeace Energy zu den Ökostrom-Pionieren. Die Großhandelspreise, so Loppe, seien nun einmal die Messlatte, wenn Versorger oder große gewerbliche Abnehmer entschieden, wo und von wem sie ihren Strom einkaufen.

Ob die drei bis vier Cent an jedem Standort reichen, wird man noch sehen. Viele Anlagen sind in die Jahre gekommen. Die für den Betrieb erteilte Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt zwar unbefristet, doch die Windanlagen wurden bei ihrem Bau für eben jene 20 Jahre EEG-Förderung konzipiert.

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Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2019 verfasst – der Artikel
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