Stromnetzentgelt-Reform: Über Prosumer, Einspeise-Entgelte und das schiefe Stromnetz
Nicht genug der Probleme durch EEG-Reform und Netzpaket – jetzt rückt die Bundesnetzagentur den Erneuerbaren jetzt auch noch mit einer Reform der Netzentgelte auf den Pelz. Für die Behörde befindet sich das Stromnetz in klarer finanzieller Schieflage.
Wissen Sie schon, was Sie Anfang 2029 machen werden, in zweieinhalb Jahren? Einige unter den Aufreger-Medien scheinen das genau zu wissen.
Ab 2029 müssten Millionen Eigner privater Solaranlagen deutlich mehr für ihren Stromanschluss zahlen, lauten derzeit die Schlagzeilen.
Der Anlass dafür: Vor ein paar Tagen veröffentlichte die Bundesnetzagentur – nein, keinen verbindlichen Beschluss, sondern einen, wie sie selbst schreibt, „vorläufigen Zwischenstand“ einer Reform der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“, auch als Agnes bekannt.
Den Reformprozess hatte die Behörde im vergangenen Jahr gestartet. Diesen Sommer sind Konsultationen geplant – mit Verbänden, Unternehmen und so gut wie allen, die mit dem Stromnetz zu haben. Erste Entscheidungen zu Agnes will die Bundesnetzagentur Ende des Jahres bekannt geben, die letzten womöglich erst Mitte der 2030er Jahre. Ein Langfrist-Projekt also.
Was die Sache unübersichtlich macht: Agnes gehört einem Dreigestirn aktueller Strompolitik an. Erstens ist da die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Dabei will das Wirtschaftsministerium kleineren Solaranlagen ab 2027 die Einspeisevergütung streichen. Windkraft soll dann über Contracts for Difference (CfD) gefördert werden. Übergewinne müssten künftig ans EEG-Konto zurückfließen.
Einnahmen von 37 Milliarden Euro werden neu justiert
Das zweite Gestirn ist das sogenannte Netzpaket. Mit dem sollen künftig die Netzbetreiber letztlich darüber entscheiden, wo und wie viele Erneuerbaren-Anlagen hinzukommen. Zentrales Instrument dafür soll der sogenannte Redispatch sein. Vereinfacht gesagt: Wo heute schon ein bisschen Ökostrom abgeregelt wird, weil er nicht mehr ins Netz passt, gibt es künftig weniger bis gar keinen Ausbau.
In diese Konstellation kommt jetzt noch mit Agnes die Reform der Netzentgelte. Einnahmen von jährlich 37 Milliarden Euro gilt es neu zu justieren.
Die Bundesnetzagentur kann die Hände nicht einfach in den Schoß legen. Denn zum 31. Dezember 2028 tritt die bestehende Stromnetzentgeltverordnung aufgrund eines aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs außer Kraft.
Das Urteil erging, weil Bundesregierungen die Unabhängigkeit der Netzagentur zu wenig geachtet haben. Mit dem Urteil steckt die Behörde aber auch in der Zwickmühle. Sie hat viel Spielraum bei der Gestaltung der Entgelte, kann aber die Probleme von Strombranche und Netzen nicht beiseiteschieben.
Behördenchef beklagt zu viele Ausnahmen bei Netzentgelten
Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, warb deswegen letzte Woche bei einem Netzgipfel der beiden großen Erneuerbaren-Verbände BEE und BWE um Verständnis für Agnes.
Deutschland habe ein Energiesystem, so Müller, bei dem Kosten nicht da vereinnahmt würden, wo sie anfallen. Und immer, wenn Kosten nicht da vereinnahmt oder bepreist werden, wo jemand Kosten produziert, sei das System schief, umschrieb der Behördenchef die Lage.
Auch gebe es, so Müller, bei den Netzentgelten immer mehr Ausnahmen – dadurch werde die Finanzierungsbasis immer instabiler. Diejenigen, für die keine Ausnahmen gelten, müssten dann immer mehr zahlen, erklärte Müller weiter.
Zu den Ausnahmen, die für Schieflage sorgen, gehören nach Ansicht der Bundesnetzagentur die sogenannten Prosumer. Haushalte also, die eine eigene Solaranlage nutzen und diese oft mit einem Stromspeicher kombinieren.
Damit lassen sich bis zu 70 Prozent des im Haushalt verbrauchten Stroms selbst decken. In diesem Fall weden aber nur für die restlichen 30 Prozent Netzentgelte fällig.
„Die meisten Prosumer brauchen das Netz“
Solare Eigenversorgung sei gut für die Energiewende, lobte Klaus Müller auf dem Netzgipfel. Er habe bisher aber noch keine Prosumer getroffen, die sich tatsächlich das ganze Jahr über vom Netz abkoppeln können, ausgenommen die wenigen, die ganz autark seien.
Auch Prosumer wollten es in der Regel zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten in ihrem Haus hell und warm haben, so Müller. Dazu brauche man eben auch Strom aus dem Netz, und dieses müsse so ausgebaut sein, dass auch im Oktober, November, Dezember, Januar und Februar ausreichend Strom vorhanden ist.
Um die Schieflage zu korrigieren, sollen die Prosumer-Haushalte im Zuge von Agnes einen höheren Grundpreis für ihren Strom zahlen. Die zusätzlichen Kosten werden dabei lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen, schreibt die Bundesnetzagentur zu ihrem vorläufigen Zwischenstand.
Klaus Müller findet den Vorschlag fair, angemessen und sachgerecht. Schließlich können sich die Prosumer jederzeit darauf verlassen, dass eine Versorgung aus dem Netz zur Verfügung steht, wie er auf den Netzgipfel betonte.
Ausgenommen davon bleiben Nutzer von Steckersolargeräten, den sogenannten Balkonkraftwerken, das hat die Bundesnetzagentur schon klargestellt.
Solarbranche lehnt höheren Grundpreis für Prosumer ab
Die Solarbranche kritisiert den höheren Grundpreis heftig. Er belaste Solaranlagenbetreiber erheblich, schaffe aber keine Anreize für einen netzdienlichen Einsatz von Batteriespeichern, erklärte der Branchenverband BSW Solar.
Kämen noch elektrische Verbraucher wie E‑Auto oder Wärmepumpe zum Einsatz, könne durch die Nutzung von Solaranlage und Batteriespeicher die bestehende Netzinfrastruktur sogar effizienter genutzt und der Netzausbaubedarf durch Prosuming reduziert werden, heißt es weiter.
Für besonders problematisch hält der Solarverband, dass die Kosten für Betreiber von Solaranlagen bereits durch andere Vorgaben gestiegen seien. Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Einspeisevergütung für neue Solarstromanlagen auf Gebäuden ab 2027 weiter zu reduzieren oder ganz abzuschaffen, kritisiert der BSW Solar.
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Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!







