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Autofahren lernen wird bald einfacher – dank neuer Automatik-Regelung ab 2020

Auch für die Fahrschulen bietet diese Regelung große Vorteile.

Den Meilenstein, der den Weg zu mehr Elektromobilität in Deutschland ebnen wird, verkündete Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, letzte Woche beim Fahrschulforum der MOVING Road Safety Association e.V. am Schwielowsee. Sie stellte in Aussicht, dass Fahrschüler zukünftig im Anschluss an die Automatikprüfung die Möglichkeit haben, sich zusätzlich an einem Schaltgetriebe-Fahrzeug testen zu lassen. Das würde bedeuten, dass keine erneute Fahrerlaubnis Prüfung notwendig wäre. „Ich habe dies bislang erst telefonisch von der EU-Kommission mitgeteilt bekommen, gehe aber davon aus, dass ich in Kürze die schriftliche Bestätigung erhalte und bin zuversichtlich, dass wir das bis zum Ende des Jahres umsetzen können“, so Bartelt-Lehrfeld.

„Sollte die in Aussicht gestellte Regelung in Kraft treten, könnte das Fahrtraining zukünftig vermehrt auf Automatik-Modellen stattfinden. Das macht die Fahrausbildung nicht nur einfacher, sondern Fahrschüler könnten auch besser auf das Bedienen von Elektro-Autos vorbereitet werden. In einer Umfrage unter Fahrschülern haben wir schon 2017 herausgefunden, dass 74 Prozent der Befragten ein hohes Interesse daran haben“, so Jörg-Michael Satz, Präsident der MOVING Road Safety Association e.V.. Denn bisher waren Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatik-Getriebe ablegten, nicht für das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe zugelassen. „Deshalb entschieden sich viele gegen eine reine Automatik-Ausbildung“, erklärt Satz. Der Verband setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Fahrausbildung modernisiert wird und damit der Weg zu moderner und zukunftsfähiger Automobilität in Deutschland und Europa geebnet wird.  

Auch für die Fahrschulen bietet diese Regelung große Vorteile: Sie können ihre Fuhrparks optimieren und der steigenden Nachfrage nach einer Ausbildung auf modernen automatik-getriebene Fahrzeugen nachkommen. 

Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte dieser ergänzende Schaltgetriebe-Test von einer staatlich zugelassenen Stelle, wie z. B. der Fahrschule, abgenommen werden. Der Schüler bekomme dann direkt den Führerschein ohne den Eintrag, der ihnen das Fahren von Schaltgetriebe-Fahrzeugen untersagt. Wenn er die Prüfung lieber etwas später ablegen wolle, bekäme er zunächst den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis mit dem Automatik-Eintrag.

Quelle

Moving International Road Safety Association e.V. 2019

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