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Investitionsimpulse setzen: THG-Quote als Motor zur Beschleunigung der Verkehrswende nutzen!

Die Verkehrswende entscheidet maßgeblich darüber, ob Deutschland seine Klimaziele erreicht.

Der Markthochlauf der Elektromobilität zeigt: Die Technologie ist bereit, die Transformation hat begonnen. Europäische und deutsche Hersteller stellen eine breite Palette an elektrisch betriebenen Fahrzeugen bereit. Um die Dynamik zu flankieren, braucht es politische Entscheidungen. Deshalb passt es nicht, dass jetzt der Kabinettsbeschluss zur BlmschG-Novelle und damit verbundenen Neuregelung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vertagt wurden. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. unterstreicht in einem Grundsatzpapier die zentrale Rolle der THG-Ouote als Klimaschutzinstrument.

Die Verkehrswende ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Doch im Vergleich zum Strom- und Industriesektor, wo die CO₂-Emissionen seit Jahren sinken, stagniert die Entwicklung im Verkehrssektor. Der BEE betont die Dringlichkeit eines integrierten Ansatzes, der alle erneuerbaren Optionen zusammen denkt und verlässlich stärkt. „Die Verkehrswende gelingt, wenn es einen klaren Rahmen gibt. Deshalb braucht es eine starke THG-Quote, die ambitioniert angehoben und bis 2045 fortgeführt wird. Sie gibt den Marktteilnehmern die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit“, erklärt Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des BEE.

Für eine erfolgreiche Verkehrswende sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die der BEE in seinem Grundsatzpapier herausstellt. Dazu zählen gezielte Kaufanreize für Elektrofahrzeuge, unter anderem durch steuerliche Vorteile, soziale Leasingmodelle nach französischem Vorbild sowie ein Bonus-Malus-System, das erneuerbare Antriebe gleichwertig mit einbezieht. Erneuerbare Kraftstoffe sollten steuerlich nach ihrer tatsächlichen THG-Minderung behandelt werden – statt pauschal nach Volumen oder Energiegehalt. Zudem braucht es eine Weiterentwicklung der LKW-Maut, damit auch Fahrzeuge, die nachweislich nachhaltige Kraftstoffe nutzen, von einer Rückerstattung der CO₂-Komponente der Maut profitieren.

Gleichzeitig gilt es, den Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur für alle erneuerbaren Antriebe zu beschleunigen – an öffentlichen, gewerblichen und privaten Standorten, flankiert von attraktiven Investitionsanreizen und mehr Preistransparenz auch an privaten Ladepunkten. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, Flotten klimafreundlich und ohne strukturelle Benachteiligung einzelner erneuerbarer Antriebsarten zu gestalten. Auch bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid) sollte durch klare Markt- und Abgabenregelungen sowie dynamische Stromtarife ermöglicht werden, um Elektromobilität stärker ins Energiesystem zu integrieren. Der BEE hat diese Punkte kürzlich auch in einem Kommentar zum Masterplan Ladeinfrastruktur angemerkt.

„Ob Strom oder nachhaltige Bio- und synthetische Kraftstoffe – erst das Zusammenspiel erneuerbarer Lösungen macht klimaneutrale Mobilität krisenfest, bezahlbar und alltagstauglich. Davon profitieren Industrie, ländliche Räume und Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen“, so Heinen-Esser.

Der BEE ruft die Bundesregierung auf, den bevorstehenden Kabinettsbeschluss zur THG-Quote als Auftakt für eine konsequent erneuerbare Verkehrswende zu nutzen – für ein resilientes, klimaneutrales und wirtschaftlich starkes Mobilitätssystem bis 2045.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) 2025

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