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Scheuers nächstes Eigentor – Maßnahmengesetz rechtswidrig

Minister Scheuer sollte lieber die wirklichen Ursachen für die langwierige Planung bekämpfen.

Das heute im Bundestag verabschiedete Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): 

„Das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf den Weg gebrachte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist aus Sicht des BUND rechtswidrig. Der Plan, einzelne große Verkehrsprojekte künftig per Gesetz zu erlassen, bedeutet eine Aushöhlung des Rechtsstaates. Das Gesetz beschneidet Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände erheblich in ihren Möglichkeiten, gegen Rechtsverstöße, etwa bei Artenschutzregelungen, vorgehen zu können. 

Eine solche Einschränkung von Rechten ist ein schwerer Verstoß gegen die Aarhus-Konvention, die genau diese Klagemöglichkeiten garantiert. Schon bei der Pkw-Maut hat Minister Scheuer mit seinem Starrsinn und Beharren auf einer ‚anderen Rechtsauffassung‘ für ein Debakel gesorgt, das den Steuerzahler Millionen kostet. Doch offensichtlich ist der Minister beratungsresistent. 

Minister Scheuer sollte lieber die wirklichen Ursachen für die langwierige Planung bekämpfen: vor allem den Mangel an Fachpersonal und die unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit. Stattdessen benutzt der Minister die Umweltverbände wiederholt als Sündenböcke.

Der Minister geht nach dem Motto vor: Wo keine Kläger, da kein Richter. Er möchte Projekte nach Gutdünken durchbringen, statt sich an Recht und Gesetz zu halten. Die Umweltverbände werden sich ihre Klagerechte jedoch nicht nehmen lassen. Daher wird der BUND beim UN-Komitee für die Aarhus-Konvention Beschwerde gegen dieses Gesetz einlegen und weitere Schritte prüfen.“

Hintergrund
Das neue Verfahren hat selbst aus Behördensicht nur einen „Vorteil“: Es sind keine Klagen mehr möglich. Ansonsten ist es noch ausführlicher. Dabei sind Klagen von Umweltverbänden bei Verkehrsprojekten schon jetzt extrem selten und nicht ursächlich für lange Umsetzungszeiten. Wird jedoch geklagt, sind die Klagen gut begründet und meist erfolgreich.

Ein Beispiel dafür ist die BUND-Klage gegen die Weservertiefung. Diese stellte schwere Mängel und Verstöße gegen europäisches Gewässerschutzrecht fest. Statt einer ordentlichen Neuplanung soll die Weservertiefung nun per Gesetz durchgepeitscht werden – ohne dass die Umweltverbände überprüfen können, ob die Planung diesmal rechtskonform ist.

Quelle

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. | 2020

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