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BEE nimmt Stellung zum europäischen Klimaschutzgesetz

Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 muss festgeschrieben und mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 festgelegt werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) e.V. hat zum geplanten Klimaschutzgesetz der EU-Kommission Stellung genommen und diese bei der EU-Kommission eingereicht. „Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission für ein Europäisches Klimagesetz, das das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verankern und Regeln zur Sicherstellung dieses Ziels sowie Sanktionsmaßnahmen beim Nichterreichen von Zwischenzielen festlegen muss. Auf dem Weg dorthin muss das Ziel für 2030 angepasst und mindestens auf 55 Prozent festgelegt werden, wobei zu beachten ist, dass Forderungen von 65 Prozent auch auf dem Tisch liegen. Die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten tragen zur Zielerfüllung maßgeblich bei, weshalb die Bundesregierung gefordert ist, tatkräftig am Gelingen mitzuwirken und die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr für Klimaschutz und Energiewende in Europa zu nutzen“ so die Präsidentin des Verbandes, Dr. Simone Peter. „Der Begriff der Klimaneutralität muss auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, die den begrenzten verbleibenden Kohlenstoffhaushalt zugrunde legen. Sonst erreichen wir die Ziele des Pariser Abkommens nicht.“

Das Gesetz müsse darauf abzielen, Emissionen zu vermeiden, anstatt sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem System zu entfernen oder zu lagern. Dafür brauche es verstärkte Anstrengungen bei der Energieeffizienz und den beschleunigten Einsatz aller Erneuerbarer Energien in allen Endverbrauchersektoren. „Nur so gehen wir den kostengünstigsten Weg zur Dekarbonisierung und vermeiden Milliarden Euro an fehlgeleiteten Investitionen, die heute noch in fossile Energien gesteckt werden“, so Peter. Die Mitgliedstaaten sollten dabei ihren bevorzugten Mix aus Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparungen selbst wählen können.

Das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 müsse mit verbindlichen Beiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten erreicht werden und einen linearen Verlauf der Treibhausgasminderung mit verbindlichen Meilensteinen für 2030, 2040 und 2050 vorschreiben. Für 2030 sollte eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent festgelegt werden (unter Berücksichtigung der Vorschläge von 65 Prozent). Im Jahr 2040 sollten mindestens 75-80 Prozent Minderung erreicht werden. Ein regelmäßiges Monitoring sei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, die Ziele zu steigern. Bei mangelnder Ambition der Mitgliedsstaaten, fehlenden Rahmenbedingungen oder Unstimmigkeiten mit anderen Rechtsvorschriften (z. B. Umwelt, biologische Vielfalt) müssten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Das Gesetz sollte die Mitgliedstaaten ermutigen, auf nationaler und subnationaler Ebene zusammenzuarbeiten, um das Ziel zu erreichen. Es sollte jedoch klare nationale Zuständigkeiten festlegen. Aufbauend auf bestehenden Rechtsvorschriften (z. B. Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienzrichtlinie, Governance-Verordnung) sollten die Ziele und Meilensteine für die Reduzierung von Treibhausgasen durch geeignete sektorale Ziele und Meilensteine für den Anteil Erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz untermauert werden. Die Mitgliedstaaten sollten zudem verpflichtet werden, verbindliche nationale Klima- und Energiepläne vorzulegen und regelmäßig zu aktualisieren. Bei Nichterfüllung müssten Vertragsverletzungsverfahren und Strafen folgen.

„Wie von der EU-Kommission vorgesehen, muss das Klimagesetz ein erster Schritt auf dem Weg zu einem Europäischen Green Deal sein, der alle Sektoren umfasst und die Klimaneutralität weit vor 2050 erreicht. Um die ehrgeizige und wirksame Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft voranzutreiben, sollten die bestehenden Rechtsvorschriften zu Energiesteuern, Emissionshandel und Erneuerbaren Energien gestärkt werden“, so Peter abschließend.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. | 2020

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