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© Depositphotos | kamilpetran | Eine Pigou-Steuer könnte den Kohleausstieg beschleunigen.

Einigung zum Kohle-Ausstieg ist ein klimapolitischer Skandal

Datteln 4 hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet heute noch einmal bestätigt – eine klimapolitische Blamage für die Bundesregierung und ein klarer Bruch mit dem Kohle-Kompromiss.

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zum Kohleausstieg erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND:

„Die sogenannte Einigung ist ein energie- und klimapolitischer Skandal. Die Bundesregierung hat in substanziellen Punkten den Kohle-Kompromiss missachtet. An Stelle von 3 Gigawatt sollen bis 2022 nur 2,8 Gigawatt Braunkohle stillgelegt werden. Es fehlt ein stetiger Abschaltpfad. Zwischen 2022 und 2025 sind keine Stilllegungen geplant, das Gros wird auf die Zeit nach 2030 verschoben. Einmal mehr zeigt sich, dass die Bundesregierung die Tragweite der Klimakrise nicht verstanden hat – oder eiskalt ignoriert. 

Die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 hat der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet heute noch einmal bestätigt – eine klimapolitische Blamage für die Bundesregierung und ein klarer Bruch mit dem Kohle-Kompromiss. Der gesellschaftliche Großkonflikt wird so nicht entspannt, sondern angefacht. Geeint hat die Klimabewegung den Hambacher Wald gerettet. Diesen Protest werden wir jetzt zum Kraftwerk Datteln 4 und in die Dörfer tragen.“ 

Hintergrund:

Bis 2025 setzt die Regierung laut Entwurf nur auf Freiwilligkeit der Kraftwerksbetreiber. Melden sich nicht genug für Abschaltungen, gehen weniger Gigawatt vom Netz als geplant. Ein ordnungsrechtlicher Pfad, der dies regeln würde, ist erst ab 2025 vorgesehen. Der Steinkohleausstieg 2038 kann lediglich um zwei Jahre vorgezogen werden, Braunkohle gar nicht. Um die Klimaziele zu erreichen, bleibt aber nur ein frühestmöglicher Ausstieg: bis 2030.

Im Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes gibt es keine Verknüpfung mit der Einhaltung eines Abschaltpfades für Kohlekraftwerke. Dies ist aber zentral, um größtmöglichen Nutzen für den Klimaschutz zu erzielen. Auch ist die Vereinbarkeit mit den Nachhaltigkeitszielen kein übergeordnetes, sondern ein alternatives Prüfkriterium für alle Projekte der Strukturwandel-Förderung. 

Das Kohleausstiegsgesetz geht zurück auf den Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) vom Januar 2019. Die Kommission bestand aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltverbänden sowie aus Anwohnenden der Kohlereviere. 

Quelle

BUND 2020

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