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Erstmal ist CO₂-Steuer besser

Wer A sagt, muss auch B sagen: In seiner großen „Klimapfade“-Studie von 2018 hielt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zumindest eine 80-prozentige CO2-Reduktion bis 2050 für machbar – damit kann die Industrie nun in einem vorgelegten Papier zu einer CO2-Bepreisung nicht Nein sagen.

Die Kritiker in den Unionsparteien werden mit dem Diskussionspapier zur CO2-Bepreisung, das der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vorgelegt hat, gar nicht glücklich sein. Die Vorschläge des Wirtschaftsflügels der Union oder von Beratern des Bundeswirtschafts­ministeriums, statt einer CO2-Steuer den Emissionshandel auszuweiten, sieht der einflussreiche Industrieverband nämlich ziemlich skeptisch.

Aufgrund „nicht kalkulierbarer Risiken“ für die Unternehmen, die jetzt schon am EU-Emissionshandel für Kraftwerke und energieintensive Betriebe teilnehmen, lehnt der BDI eine „nationale oder teileuropäische Erweiterung“ des Emissionshandels „um die Sektoren Gebäude und Verkehr als kurzfristige Lösung ab“, wie es in dem Papier mit dem Titel „Maßstäbe einer CO2-Bepreisung“ heißt. Dieses baut auf der im Januar 2018 vorgestellten großen „Klimapfade“-Studie auf, die zumindest eine CO2-Reduktion um 80 Prozent bis 2050 für „grundsätzlich technisch und ökonomisch machbar“ hält.

Mit den „nicht kalkulierbaren Risiken“ meint der BDI offenbar, dass beim Einbeziehen weiterer Bereiche in den Emissionshandel wie Verkehr und Gebäude, wo das CO2-Sparen teuer und langwierig ist, der Preis für die Zertifikate nach oben schnellen könnte, was zum Beispiel der Braunkohle und der Stahlherstellung noch größere Probleme bereiten würde.

Schon vergangenen Monat erreichte der Preis für die Tonne CO2 im Emissionshandel ein Elfjahreshoch und kratzte knapp an der „psychologisch wichtigen“ Grenze von 30 Euro, wie die Berater von Energy Brainpool am Dienstag bilanzierten.

Auf konkrete Nachfragen von Klimareporter° zum Diskussionspapier gab es vom BDI keine Antworten. In dem Papier bleibt der Industrieverband auch recht vage und wiederholt den schon lange bestehenden Konsens, dass ein CO2-Preis kein Instrument sei, das „alleine in allen Bereichen ausreichend Investitionen anreizen kann“.

Deswegen fordert die Industrielobby mehrfach, ein nationaler CO2-Preis müsse „dort, wo es sinnvoll ist“, durch „attraktive Förderinstrumente“ ergänzt werden. Eine reine Steuererhöhung oder neue Steuer lehnt der BDI ab.

Auch müssen nach BDI-Vorstellungen die Ankündigung und das Inkrafttreten der CO2-Bepreisung zeitlich entzerrt werden. Der Verbraucher müsse sich auf ein Preissignal einstellen können, „ohne dass ihm sofort Kaufkraft entzogen wird“.

„Die Energiesteuern zu ändern dauert nur drei Monate“

Dass kurzfristig nur eine CO2-Steuer dem Klima hilft, unterstreicht auch eine am Dienstag veröffentlichte Studie von Agora Energiewende. Frühestens 2023 lässt sich demnach der CO2-Ausstoß des Verkehrs und des Gebäudesektors mithilfe eines Emissionshandels reduzieren.

So lange würde es dauern, so die vom Öko-Institut für den Thinktank erarbeitete Untersuchung, um diese Bereiche entweder in den europäischen Emissionshandel zu integrieren oder einen eigenen, neuen Handel zu schaffen.

Grundsätzlich, sagt die Studie des Öko-Instituts, gebe es zwar keine unüberwindlichen Hindernisse, um für Gebäude und Verkehr einen ähnlichen Emissionshandel einzuführen, wie er seit 2005 für die energieintensive Industrie und die Energiewirtschaft existiert, allerdings sei das Vorhaben sehr anspruchsvoll.

Weil spätestens im September 2021 Bundestagswahlen anstehen, sei ein Inkrafttreten eines neuen Handelssystems nicht vor 2023 möglich, sagte Patrick Graichen von Agora Energiewende. Viel einfacher sei es, die bestehenden Energiesteuern so zu ändern, dass die Emissionen im Wärme- und Verkehrssektor einen Preis bekommen. Graichen: „Das kann man in drei Monaten schaffen, wie die Ökosteuerreform 1999 gezeigt hat.“

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Steuer – gut durchdenken

Ein CO2-Preis lässt sich nur dauerhaft etablieren, wenn ein gut durchdachter Bepreisungs-Mechanismus eingeführt und durch gezielte Kommunikation begleitet wird. Das ergab ein Vergleich von Forschern der Beratungs-Unternehmen Adelphi, Climate Focus und Perspectives Climate Group im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Wichtig sei auch eine angemessene Bezeichnung, der Begriff einer „Steuer“ wecke negative Assoziationen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass der CO2-Preis fair sei und auch so wahrgenommen werde.

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  • BDI „Maßstäbe einer CO2-Bepreisung“ | Im September werden richtungsweisende Entscheidungen des Klimakabinetts erwartet – darunter auch eine Grundsatzentscheidung zur CO2-Bepreisung. Der BDI appelliert an die Politik, Schnellschüsse zu vermeiden und Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft umfassend zu analysieren. Er schlägt daher grundsätzliche Maßstäbe einer CO2-Bepreisung vor.
  • Agora Energiewende: „Emissionshandel für Wärme und Verkehr würde CO2-Ausstoß erst in einigen Jahren senken“ | Ein CO2-Handel für die bisher nicht vom Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) erfassten Bereiche lässt sich grundsätzlich einführen, seine Umsetzung ist aber sehr komplex und daher langwierig, zeigt eine Analyse des Öko-Instituts für Agora Energiewende. Eine CO2-Bepreisung lässt sich über eine Reform der Energiesteuern hingegen in wenigen Monaten erzielen.
Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2019 verfasst – der Artikel
darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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