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Gülleausbringung auf von Bienen besuchte Flächen ist Nektar-Sondermüll

Honig darf als tierisches Lebensmittel keine Pestizidrückstände, Antibiotika oder Güllebakterien enthalten.

Der Deutsche Imkerbund hat entgegen seiner Vorankündigung nicht alle deutschlandweit agierende Imkerverbände eingeladen. Der Umweltbund e.V. als deutschland- und europaweit agierender Verein der Imker, Landwirte und Verbraucher wurde auf diese Veranstaltung nicht eingeladen. Die Imker in Deutschland und Europa haben größte Probleme mit Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel, Pestizid- und Antibiotikarückstände im Honig, sowie Verunreinigungen durch Fäkalbakterien aufgrund falscher Gülleanwendung und Missachtung der im Pflanzenschutzgesetz vorgeschriebenen „guten fachlichen Praxis“.

Honig darf als tierisches Lebensmittel keine Pestizidrückstände, Antibiotika oder Güllebakterien enthalten. In Deutschland werden jedoch mehr als 50 verschiedene Pestizide und in vielen Proben Cocktails aus mehreren Giften nachgewiesen. Auch „Biohonig“ ist hiervon nicht frei, solange die Bienen nicht gelernt haben konventionelle Agrarflächen zu meiden.

Es besteht anscheinend ein großes Interesse beim deutschen Bauernverband, dass diese Tatsachen nicht durch die Imkerverbände und andere Landwirtschaftsvereine reklamiert werden. Der Deutsche Imkerbund wird aufgrund seiner Integration im deutschen Bauernverband und diversen Zuwendungen von demselben daher niemals Imker sondern vorrangig die Landwirte vertreten, wie man es dort seit Jahren tut.Die deutschen Bieneninstitute erhalten neben den Länderimkerverbänden genau die EU-Subventionen, die laut Gesetz für die Subventionierung der gewerblichen Imker im Sinne eines Exportausgleiches für landwirtschaftliche Produkte vorgesehen sind.

Dennoch verweigern die Bieneninstitute die Aufgabe, für die Sie ursprünglich eingerichtet wurden, nämlich die Untersuchung von Bienenschäden aufgrund von Pestizidbelastung zu gewährleisten. Stattdessen führt man dort im Sinne der Agrarlobby einseitige pathologische Untersuchungen durch, und weigert sich Untersuchungen auf subletale und letale Bienenvergiftungen durchzuführen.

Die Imker unserer Verbände erklären mehrheitlich, dass eine Koexistenz von Imkerei und konventioneller Landwirtschaft mittlerweile unmöglich geworden ist und die Bienenprodukte aufgrund bedenklicher Kontamination durch Pestizide und Güllebakterien zunehmend nicht mehr verkäuflich sind.

Wenn Imkerverbände aufgrund Ihrer Abhängigkeit zum deutschen Bauernverband diese existentiellen und folgenreichen Missstände weiter ausklammern, wird der Verbraucher im Bezug auf die Qualität der Bienenprodukte getäuscht. Der Umweltbund e.V. fordert daher die Gewährleistung, der staatlichen Kontrollorgane, für unbelastete Bienenprodukte und umfangreiche Kontrollen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis.

Der Einsatz von Pestiziden in Deutschland ist mehrheitlich nicht mit dem Pflanzen-schutzgesetz vereinbar. Diejenigen, die sich um das drittwichtigste Haustier der Menschen kümmern und damit unentgeltliche Bestäubungsleistung und Arterhaltung in den Naturkreisläufen gewährleisten, durch einen korrumpierten Apparat derart fertig zu machen, ist ein weiterer Beweis für die Kurzsichtigkeit der verantwortlichen Politiker bei Bund und Ländern.

Für den Standort der Bienenstöcke gilt folgendes:

a) Er muß genug natürliche Quellen an Nektar, Honigtau und Pollen für die Bienen und Zugang zu Wasser bieten.

b) In einem Umkreis von 3 km um den Bienenstock muß die Bienenweide im wesentlichen aus Pflanzen des ökologischen Landbaus und/oder Wildpflanzen gemäß Artikel 6 und Anhang I sowie aus Kulturpflanzen bestehen, die den Vorschriften dieser Verordnung zwar nicht entsprechen, deren landwirtschaftliche Pflege mit Methoden, die z. B. in den Programmen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92(5) beschrieben sind, jedoch nur eine geringe Umweltbelastung mit sich bringt, die die ökologische Qualität der Imkereierzeugnisse nicht nennenswert beeinträchtigt.

c) Der Bienenstock muß sich in ausreichender Entfernung von jedweden möglichen nichtlandwirtschaftlichen Verschmutzungsquellen, wie z. B. städtischen Gebieten, Autobahnen, Industriegebieten, Abfalldeponien, Abfallverbrennungsanlagen usw., befinden. Die Kontrollbehörde oder Kontrollstelle legt Maßnahmen fest, die die Einhaltung dieser Anforderung gewährleisten.‘

Quelle

Umweltbund e.V 2012

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