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Hamburg legt einen neuen Klimaplan vor

Der Senat hat mit einer Fortschreibung seines Klimaplans und einem neuen Klimaschutzgesetz zwei entscheidende Weichen gestellt, um die Klimaziele Hamburgs zu erreichen. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß um 55 Prozent sinken, bis 2050 soll Hamburg klimaneutral werden.

Der Klimaplan beschreibt die Verantwortung und die jeweiligen CO2-Minderungsziele in den Sektoren „Verkehr“, „Private Haushalte“, „Gewerbe, Dienstleistung, Handel“ und „Industrie“. Er enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, die zu der erforderlichen Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030 führen sollen. Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes schafft hierfür einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. 

Reduktionsziel und verbindliches Controlling

Bis 2030 reduziert Hamburg die CO2-Emissionen um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990. Bis 2050 strebt die Stadt eine Emissionsminderung von mindestens 95 Prozent an, um Klimaneutralität zu erreichen.

Der CO2-Ausstoß Hamburgs betrug im Jahr 1990 rund 20,7 Mio. Tonnen und soll bis 2030 auf 9,3 Mio. Tonnen reduziert werden. Da die CO2-Emissionen bis 2017 bereits um 20,8 Prozent (rund 16,4 Mio. Tonnen) reduziert wurden, verlangt das neue Reduktionsziel demnach eine weitere Minderung um rd. 7 Mio. Tonnen bis 2030.

Damit Hamburg seine Reduktionsziele erreichen kann, bedarf es grundlegender Weichenstellungen für den Klimaschutz auch auf Bundesebene. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei u.a. dem Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien und dem Kohleausstieg zu. Die größte in Hamburger Zuständigkeit liegende Stellschraube ist der Ausbau und die qualitative Verbesserung der Fernwärmeversorgung mit dem Ziel einer auf mittlere Sicht vollständigen Dekarbonisierung. Bedeutende Eckpfeiler dafür sind das Abschalten und der klimafreundliche Ersatz des Kraftwerks Wedel sowie die klimafreundliche Umrüstung des Kraftwerks Tiefstack.

Nach aktuellen Berechnungen bleibt unter Berücksichtigung der Potenziale bei Bundesstrommix und Fernwärme (Einsparungen durch Energiemix) eine Differenz von etwa 4,1 Mio. t CO2, die durch einen Mix weiterer eigenständiger Hamburger Maßnahmen reduziert werden muss.

Im Klimaplan werden die Reduktionsverpflichtungen Sektor bezogen festgelegt: Der Klimaplan 2019 baut auf den Vorgänger-Plan von 2015 auf. Er unterscheidet in vier große Bereiche von CO2-Verursachern, die Sektoren Private Haushalte (PHH), Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie und Verkehr. Ein fünfter großer Bereich ist die Klimaanpassung. Für die Sektoren werden konkrete Einsparziele in Prozent und Tonnen vorgegeben.

Der PHH-Sektor (inklusive Gebäude) soll den Ausstoß bis 2030 um weitere knapp 2 Mio. Tonnen CO2 senken, der GHD-Sektor um 2,1 Mio. Tonnen, die Industrie um 1,6 Mio. Tonnen und der Verkehr um rd. 1,4 Mio. Tonnen (jeweils ausgehend von 2017).

Die Verantwortung für die Einhaltung tragen die zuständigen Behörden selbst. Die Koordinierung für den Klimaplan liegt in der Umweltbehörde. Die Umsetzung und der Erfolg der Maßnahmen werden jährlich überprüft, alle zwei Jahre wird der Bürgerschaft berichtet und spätestens alle vier Jahre wird der Klimaplan angepasst.

Klimaplan

Hamburg nimmt sich mit dem Klimaplan vor, in den kommenden Jahren die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft in einer lebenswerten, wirtschaftlich erfolgreichen und bezahlbaren Stadt leben können, die als große Metropole ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leistet.

Mit dem Plan sind eine Reihe von Maßnahmen verbunden wie etwa Sanierungs- und Dekarbonisierungsfahrpläne, Energiestandards für Gebäude, Ausbaumaßnahmen für ÖPNV und Radverkehr sowie Förderungen von Klimaschutzprojekten und Vor-Ort-Beratungen für Unternehmen. (Liste mit ausgewählten Maßnahmen siehe unten)

Die Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaplans erfordern erhebliche finanzielle Mittel. Kumuliert über die Laufzeit des Klimaplans bis 2030 wird nach gegenwärtigem, naturgemäß noch nicht veranschlagungsfähigem Planungsstand von einem Gesamtvolumen von rund 2 Mrd. Euro ausgegangen.

Ein wesentlicher Teil der Vorhaben in den verschiedenen Sektoren ist dabei bereits Gegenstand laufender Planungen bei den jeweiligen Behörden oder öffentlichen Unternehmen (z.B. der ÖPNV-Ausbau) und daher nicht zusätzlich gesondert zu veranschlagen. Ein ebenfalls wesentlicher Teil der Vorhaben ist Gegenstand von Finanzierungsplanungen privater Partner bzw. Stakeholder insbesondere aus Wirtschaft und Industrie, sodass diese insoweit keinen oder nur anteiligen Finanzierungs- bzw. Förderbedarf bei der Freien und Hansestadt Hamburg auslösen. Darüber hinaus sind zusätzliche Mittel durch den Bund für Länder und Kommunen erforderlich, um die enormen Herausforderungen beim Klimaschutz auch finanziell zu bewältigen.

Die verbleibenden finanziellen Mehrbedarfe werden für das Haushaltsjahr 2020 im Rahmen einer Nachbewilligungsdrucksache sowie für die Haushaltsjahre ab 2021 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen konkretisiert und eingeworben. Für das Startjahr 2020 ist für entsprechende Reserven bereits haushalterisch vorgesorgt. 

Klimaschutzgesetz

Mit dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes beabsichtigt der Hamburger Senat, die Begrenzung der Erderwärmung als Staatsziel in der Hamburgischen Landesverfassung zu verankern. Der Entwurf umfasst 31 Paragrafen und geht nach dem heutigen Senatsbeschluss zur weiteren Beratung an die Bürgerschaft. Für die Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft notwendig.

Die Ziele des Klimaplans werden im Gesetz verankert. Ebenso das Verfahren zur regelmäßigen Überarbeitung und Anpassung. Darüber hinaus wird auch eine Reihe von inhaltlichen Festlegungen getroffen:

Es sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern (im Neubau) vor und einen verpflichtenden Anteil Erneuerbarer Energien bei einem Tausch von Heizungsanlagen ab Mitte 2021. Ölheizungen im Neubau sollen ab 2022 nicht mehr zulässig sein, beim Austausch bestehender Anlagen ist für den Energieträger Heizöl ab 2026 Schluss. Für all diese Anforderungen wird es Ausnahmeregelungen geben, um die Entstehung unzumutbarer Härten im Einzelfall zu verhindern. Es soll ein wissenschaftlich besetzter Klimabeirat installiert werden, der den Senat berät. Gebäude der öffentlichen Hand sollen in vorbildhafter Weise energieeffizient errichtet und saniert werden. Die Landesverwaltung und ihr Fuhrpark sollen bis 2030 klimaneutral organisiert werden. Außerdem definiert das Gesetz Ziele für eine nachhaltige und emissionsarme Mobilität.

 

Quelle

HAMBURG 2019 | Presse: Marcel Schweitzer, Senatssprecher

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