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Kabinett beschließt Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Das Kabinett hat heute die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegte Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen.

Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt. Zudem sieht der Entwurf mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Der heute vorgelegte Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist ein Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland. Mit 20 Gigawatt in 2030 wird die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen. Erstmals haben wir auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglicht und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen bietet. Das bietet große wirtschaftliche Chancen und sichert in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele verlangt eine Koordinierung und gute Verzahnung verschiedener Prozesse. Daher schafft das Wind-auf-See-Gesetz die Voraussetzungen dafür, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden und die Ausbauziele erreicht werden können. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai wichtige Schritte in der Offshore-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ vereinbart. Mit dem Kabinettbeschluss des Windenergie-auf-See-Gesetzes setzt die Bundesregierung nun bereits eine zentrale Aufgabe in ihrem Verantwortungsbereich um.

Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Plan der Bundesregierung zur Anhebung der Ausbauziele für Offshore-Wind als längst überfällig. Die DUH fordert, im Raumordnungsplan für die sogenannte Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee zügig Vorranggebiete für die Windkraftnutzung, aber auch für den Naturschutz festzuschreiben. 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 606 KB).

Quelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2020

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