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© Depositphotos | belchonock | Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, Ziele (bis zum 31.12.2022) zur Emissionsminderung ab 2030 festzulegen.

Niederlande: Oberstes Gericht verpflichtet Regierung zum Klimaschutz

Bahnbrechendes Urteil in den Niederlanden

Ein halbherziges Ankämpfen gegen den Klimawandel bedroht das Wohl der Bürger und ist deshalb ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention, entschied das oberste Gericht der Niederlande. Das historische Urteil verpflichtet erstmals eine Regierung zum Klimaschutz. Die CO2-Emissionen müssen nun viel stärker gesenkt werden.

Das oberste Gericht der Niederlande, der Hohe Rat, hat am Freitag entschieden, dass die Regierung des Landes zügig Maßnahmen gegen die sich verschärfende Erderhitzung ergreifen muss, um die Grundrechte der Bevölkerung zu wahren.

In seinem wegweisenden Urteil verpflichtet das Gericht die Regierung dazu, die Treibhausgasemissionen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich. Die Regierung versprach, sich daran halten zu wollen.

Die Richterinnen und Richter wiesen damit den Einspruch der Regierung von Ministerpräsident Mark Rutte gegen frühere Urteile abschließend zurück und bestätigten die Beschlüsse der Vorinstanzen.

Dass die niederländische Regierung ihre Verantwortung für den Beitrag des Landes zur Klimakrise nicht übernehme, sei ein Bruch ihrer Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, erklärte das Gericht.

„Auf Grundlage der Menschenrechtskonvention konnte das Gericht entscheiden, dass der Staat verpflichtet ist, diese Reduzierung um 25 Prozent zu erreichen“, sagte der Vorsitzende Richter Kees Streefkerk. „Diese Pflicht besteht wegen des Risikos eines gefährlichen Klimawandels, der die Einwohner der Niederlande in ihrem Recht auf Leben und Wohlbefinden ernsthaft beeinträchtigen kann.“

Es ist der erste Richterspruch, der aufgrund von Menschenrechtsgesetzen eine Regierung dazu zwingt, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Geklagt hatte die niederländische Umwelt-Stiftung Urgenda, die sich den Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft zum Ziel gesetzt hat.

Die Stiftung vertrat vor Gericht nicht nur sich selbst, sondern auch fast 900 Bürgerinnen und Bürger. Die Kläger beriefen sich unter anderem auf die internationalen Menschenrechte und auf die niederländische Verfassung, die den Staat verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen und das Land bewohnbar zu halten.

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Sandra Kirchner) 2019 verfasst – der Artikel
darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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