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Schulze: CO2-Preis kann sozial gerecht gestaltet werden

Neue Gutachten für eine sozialverträgliche CO2-Bepreisung vorgestellt.

Die Politik kann einen CO2-Preis zum Schutz des Klimas so ausgestalten, dass er sozial verträglich wirkt und kleine und mittlere Einkommen nicht ungerecht belastet. Das ist eine zentrale Erkenntnis der Gutachten, die das Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben hat, um politische Entscheidungen zum CO2-Preis vorzubereiten. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben ihre Berechnungen heute zusammen mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Berlin vorgestellt. Die Ministerin wird die Berechnungen in das Klimakabinett einbringen, wo sie zusammen mit anderen Gutachten als Diskussionsgrundlage für die anstehenden politischen Entscheidungen dienen.

Svenja Schulze: „Ein CO2-Preis ist kein Allheilmittel, mit dem wir alle Klimaziele erreichen. Zusammen mit anderen Maßnahmen ist er aber ein wichtiger Baustein, damit Deutschland wegkommt von der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas. Gerade in den Bereichen Verkehr und Wärme fehlen bislang genügend Preisanreize für einen Umstieg auf klimafreundliche Alternativen. Künftig soll gelten: Wer sich klimafreundlich verhält, wird belohnt.

Es braucht jetzt einen Wettbewerb der Ideen um das beste Modell. Die neuen Gutachten leisten dazu einen wertvollen Beitrag, ich bin aber auch gerne bereit, andere Vorschläge zu diskutieren. Für mich ist bei der Bewertung eines Modells entscheidend, dass es das Klima schützt, schnell und praktikabel umsetzbar ist, Planungssicherheit gewährleistet und ungerechte Belastungen gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen vermeidet. Darum sollte der Staat die Einnahmen einer CO2-Bepreisung nicht behalten, sondern den Bürgerinnen und Bürgern das Geld zurückgeben sowie die Unternehmen bei klimafreundlichen Investitionen unterstützen. Die Politik kann einen CO2-Preis sozial gerecht gestalten. Das ist für mich eine zentrale Erkenntnis aus den Gutachten.“

Das BMU hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) beauftragt, mögliche CO2-Preisentwicklungen für die Bereiche Verkehr und Wärme zu untersuchen. Im Fokus stand dabei die Frage, wie gut welcher CO2-Preis das Klima schützt und wie er sich auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen auswirkt. Eine genaue Untersuchung der Verteilungswirkung ist wichtig für die Entwicklung von Preismodellen, damit Geringverdiener, Mieterinnen oder Pendler nicht ungerecht belastet werden.

Um klimafreundliches Verhalten zu belohnen und zugleich Gering- und Normalverdiener möglichst zu entlasten, ist eine „Klimaprämie“ nach Auffassung der Gutachter das beste Instrument. Diese sieht vor, dass der Staat die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung pro Kopf zurückzahlt, wobei auch Kinder berücksichtigt werden. Im Durchschnitt bekommt man zurück, was man eingezahlt hat. Aber wer sich für klimafreundliche Varianten entscheidet, macht ein Plus. So entsteht eine Lenkungswirkung für den Klimaschutz. Anteilig können die Einnahmen aber auch für eine Senkung der Stromkosten verwendet werden, dies könnte zukünftig den Einsatz erneuerbarer Energien zusätzlich unterstützen.

Quelle

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 2019

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