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Fotolia.com | Rumkugel | Sieg für die Wahlfreiheit: Gericht verhindert Gentechnik durch die Hintertür

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Wichtiges Urteil: „Genscheren“ sind Gentechnik

Erfolg: Gericht verhindert Gentechnik durch die Hintertür

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein lang erwartetes Urteil zur rechtlichen Einordnung der neuen Gentechnikmethoden veröffentlicht. Tiere und Pflanzen, die mit den neuen Techniken wie CRISPR/Cas hergestellt wurden, gelten demnach nun auch rechtlich als Gentechnik. Damit müssen sie auch als solche reguliert und gekennzeichnet werden. Das ist ein Sieg für die Wahlfreiheit von LandwirtInnen, ZüchterInnen und VerbraucherInnen sowie für den Umwelt- und Verbraucherschutz.

Sieg für die Wahlfreiheit

Mit dem Urteil des europäischen Gerichthofs ist nun endlich klar, dass auch die neuen Methoden der Gentechnik unter das geltende Gentechnikrecht der EU fallen. Das ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz.

Agrarindustrie und Gentechnik-Konzerne wie Bayer und Monsanto haben lange versucht genau das zu verhindern, indem sie behauptet haben, die neuen Gentechnikmethoden seien gar keine Gentechnik. Damit wollten sie geltende Gentechnik-Vorschriften umgehen und gentechnisch veränderte Produkte auf den Markt bringen, ohne dass diese Zulassungsverfahren und Risikobewertungen durchlaufen müssen. Außerdem wollten die Konzerne unbedingt vermeiden, dass genmanipulierte Produkte, die mit den neuen Methoden hergestellt wurden, als solche gekennzeichnet werden müssen. Denn der größte Teil der Bevölkerung in der EU lehnt genmanipulierte Lebensmittel ab.

Doch diesen Bestrebungen hat das Gericht nun einen Strich durch die Rechnung gemacht: Der EuGH sichert mit seinem Gerichtsurteil, dass die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger auch bezüglich der neuen Gentechniken erhalten bleibt. Dasselbe gilt auch für Bäuerinnen und Bauern und die Auswahl des Saatguts, das sie verwenden. Denn auch beim Saatgut muss nach diesem Urteil klar ersichtlich sein, ob es mithilfe der neuen Verfahren verändert wurde.

In der Urteilsbegründung betont das Gericht, dass auch von den neuen Gentechnikmethoden (bisher unabsehbare) Risiken für Gesundheit um Umwelt ausgehen und deshalb das in der EU geltende Vorsorgeprinzip greifen müsse.

Wie geht es weiter?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat bereits angekündigt, dass es im Umgang mit den neuen Gentechnikmethoden eine europäische Lösung anstrebt. Die dafür zuständige Institution, die EU-Kommission, hat sich zu dem Urteil bisher noch nicht geäußert.

Die deutsche Bundesregierung muss nun dem Gerichtsurteil und den Zielen gerecht werden, die sie im Koalitionsvertrag festgehalten hat. Dort steht „Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.“

Quelle

Umweltinstitut München e.V. | Sophia Guttenberger / Christine Vogt 2018

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