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pixabay.com | Markus-Distelrath | Bislang werden der Windkraft nur Steine in den Weg gelegt. Ein Umdenken ist erforderlich.

© pixabay.com | Markus-Distelrath | Bislang werden der Windkraft nur Steine in den Weg gelegt. Ein Umdenken ist erforderlich.

Zarte Hoffnung für die Windkraft

Grüne und Windenergieverband hatten es längst gefordert. Nun schlägt auch Wirtschaftsminister Altmaier eine Beteiligung von Bürgern und Kommunen bei Windkraftprojekten vor. Eine Meldung aus der Flugsicherheit gibt der Windkraft ebenfalls Hoffnung.

Mit einem detaillierten Plan zeigten die Grünen bereits im Herbst letzten Jahres, wie sie die Windenergie retten würden. Darin unter anderem enthalten: die Einführung einer „Windprämie“, um die Bürger an der Energiewende zu beteiligen. Mit einer speziellen Abgabe oder Steuer, könnten demnach alle im Umkreis der Windenergieanlagen profitieren. Bereits ein Jahr zuvor im Oktober 2018 gab der Bundesverband Windenergie (BWE) einen Gesetzesvorschlag ab, wonach Bürger und Gemeinden im Umkreis einer Windenergieanlage am jährlichen Umsatz beteiligt werden sollten. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Fachagentur Wind an Land im letzten Jahr zeigt indes, dass die Bürger die Windkraft vor allem dann akzeptieren, wenn Einnahmen aus der Windkraft in die Gemeinde fließen und diese für eine verbesserte Lebensqualität einsetzen und wenn Bürger und Gemeinden vergünstigte Strompreise erhalten.

Nun scheint sich auch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in dieser Richtung zu bewegen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier schlägt in einem neuen Eckpunktepapier eine verpflichtende Abgabe von Windparkbetreibern an Kommunen vor, wie die Deutsche Presseagentur zuerst berichtete. Diese soll bei mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde liegen. Je nach Standort und Stromertrag könnten so jährlich 20.000 Euro zusammenkommen, die den Kommunen zur freien Verfügung stehen. Die Mindestzahlung kann indes um die Hälfte reduziert werden, wenn die Windparkbetreiber zusätzlich günstige Bürgerstromtarife anbieten und 80 oder mehr solcher Stromlieferverträge zustande kommen. Diese dürfen bei höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorger-Tarifs liegen. Dabei rechnet das Wirtschaftsministerium für die Bürger mit einer Ersparnis von 100 bis 200 Euro pro Jahr.

Kontrolliert werden soll die Regelung vom Übertragungsnetzbetreiber. Halten Windparkbetreiber sich nicht an die Regeln, könnten diese laut Eckpunktepapier mit einer verminderten EEG-Förderung sanktioniert werden. Solange die Ökostromförderung fließt, sollen auch die Abgaben an die Kommunen fließen. Für das Wirtschaftsministerium gehe es mit den Vorschlägen darum, „die Akzeptanz neuer Windenergieanlagen spürbar zu erhöhen und zukünftig auch weitere Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.“

Finanzielle Beteiligung ist eine Brücke zur Akzeptanz

Hermann Albers vom BWE und Oliver Krischer von den Grünen begrüßen die Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium. „Finanzielle Beteiligung ist eine Brücke zur Akzeptanz“, sagte BWE-Präsident Albers der Zeit. Und Krischer erklärte der Vorschlag gehe inhaltlich in die richtige Richtung und orientiere sich an dem Konzept der Grünen. Auch aus Kreisen des Koalitionspartners gibt es positive Rückmeldungen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch hofft nun auf eine Dynamik, „die ein großes Paket zwischen Bund und Ländern noch vor der Sommerpause ermöglicht“.

Ein Forschungskonsortium hatte Grundlagen des Eckpunktepapiers erarbeitet. Neben den Vorschlägen von Grünen, BWE und Umfragen zur Akzeptanz stützt sich das Papier womöglich auch auf das sogenannte Windenergieanlagenabgabengesetz aus Brandenburg. Die dortige Landesregierung hatte das Gesetz im Juni 2019 beschlossen. Seit dem ersten Januar 2020 sind Anlagenbetreiber bei einem neuen Windrad in Brandenburg verpflichtet 10.000 Euro an Kommunen im Umkreis von drei Kilometern zu zahlen. Diese sollen sich das Geld teilen. Neben der damaligen Regierungsfraktion aus SPD und Die Linke stimmte auch die CDU-Opposition dem Gesetz zu.

Im Bundestag hingegen stemmte sich der mächtige Wirtschaftsflügel der Union wiederholt gegen Maßnahmen, die den Ausbau der Windkraft vorantreiben könnten. Nach wie vor setzen sie Abstandregelungen der Windkraft zu Siedlungen als Druckmittel ein – etwa beim Solardeckel. Zumindest beim Eckpunktepapier zur Beteiligung von Kommunen könnte aus dem Wirtschaftflügel Zustimmung kommen. Der Einfluss des Flügels im Wirtschaftsministerium ist groß und ein vorheriges Wissen um dieses Papier bei Union-Mittelstandschef Linnemann und Co wahrscheinlich.

Die Forsa-Umfrage der Fachagentur Wind an Land zeigt indes auch, dass die Akzeptanz für Windkraft bereits allgemein hoch ist. Neben bereits existierender Pauschalabständen in einigen Bundesländern ist der Sicherheitsabstand zu Flugnavigationsanlagen ein großes Problem. Mehr als 1.000 Anlagen mit 4.800 MW Leistung können derzeit nicht realisiert werden, weil dadurch ein negativer Einfluss auf Flugnavigationsanlagen entstehen könnte. Windanlagen dürfen nicht in der Nähe von sogenannten Drehfunkfeuern gebaut werden, die die Luftnavigation vom Boden aus Steuern. Eine neue Bewertungsmethode durch die Deutsche Flugsicherung könnte hier helfen, den Sicherheitsradius zu verkleinern, macht der BWE Hoffnung. Zugleich kritisiert der BWE nach wie vor die, im internationalen Vergleich, überzogenen Prüfabstände von 15 Kilometern um die Drehfunkfeuer. 

energiezukunft.eu | Heft 28/2020 | Urbane Energiewende
Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion “energiezukunft“ (mf) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht
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Heft 28/2020 | „Europas Energiewende“ | Jetzt
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