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Franz Alt: Der Ausstieg vom Kohleausstieg

Transparenz TV | Montag, 25. Mai 2020 | 20:30 Uhr 

Am Montag geht es los: Im Bundestag gibt es die erste Anhörung zum „Kohleausstiegsgesetz“. Doch der mühsam erarbeitete Kohlekompromiss der Kohlekommission wurde von der Bundesregierung aufgeknüpft und verstümmelt. So, wie der Entwurf der Bundesregierung jetzt aussieht, handelt es sich eher um ein „Kohlebestandsgesetz“.

Denn viele Jahre werden gar keine Kohlekraftwerke abgeschaltet! Erst kurz vor 2038 verschwindet die Kohle aus dem Netz. Dann, wenn Kohle schon lange nicht mehr wirtschaftlich ist. So verlängert das Gesetz den Betrieb uralter Kohlekraftwerke. Selbst der Bundesrat hält das für kontraproduktiv für den Klimaschutz – trotz der vielen CDU-Regierungen.

Der zur Neutralität verpflichtete parlamentarische Dienst fasst die Kritik des Bundesrats so zusammen: „Der Bundesrat hat das geplante Kohleausstiegsgesetz kritisiert und dabei mehr Augenmerk auf den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Anpassungen bei den Regelungen für Steinkohleregionen gefordert. Dies geht aus seiner Stellungnahme hervor (19/18472). Die Regelungen zur Entschädigung für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken führten zu einer unverhältnismäßig nachteiligeren Behandlung von Steinkohlekraftwerken und entsprächen in mehrerer Hinsicht nicht den Empfehlungen der Kohlekommission,“ erklärt der Bundesrat.

Das Ländergremium bittet die Bundesregierung darum, die „systematischen Ungleichbehandlungen“ auszugleichen. Nachbesserungen fordert der Bundesrat auch bei den Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung, beim Mieterstrom und der Förderung von Solarenergie. Im Entwurf werde die Chance vertan, den Ausbau von erneuerbaren Energien insgesamt zu beschleunigen, kritisiert der Bundesrat weiter. Das ist schon starker Tobak für den stark konservativ geprägten Bundesrat. Die Bundesregierung plant demnach eher einen Ausstieg aus dem Kohleausstieg.

  • Studiogast: noch offen!
  • Moderation: Franz Alt

 

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Quelle

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