‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | trybex

© Depositphotos | trybex

Kassenzettel: Müllberge auf Ministeriumsgeheiß

Ab dem 1. Januar 2020 gilt deutschlandweit das neue Kassengesetz, das unter anderem zu einer Belegausgabepflicht für jeden Einkauf führt.

„Kriminelle Energie kann man nicht mit einem Kassenzettel verhindern. Wer betrügen will, schafft es auch trotz der neuen Bonpflicht. Entscheidender ist die technische und fälschungssichere Anpassung der Kassensysteme und nicht die Abgabe von Papierkassenbons an die Kundinnen und Kunden.

Die Kassenbonpflicht produziert vor allem Müllberge aus nicht recyclebaren und gesundheitlich problematischen Kassenbons aus Thermopapier. Der zusätzliche Ressourcenverbrauch ist auch nicht notwendig, es gibt bereits Alternativen, so kann die Rechnung auch auf Kundenkarten, per E-Mail oder direkt beim bargeldlosen Zahlen aufs Smartphone übermittelt werden. Beim Papierverbrauch liegt Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin schon mit an vorderster Stelle. 

Darüber hinaus können in den Thermopapieren auch für die menschliche Gesundheit problematische Stoffe wie Bisphenole (BPA, BPS) enthalten sein. Das EU-weit wegen seiner hormonell schädlichen Wirkung als besorgniserregend eingestufte BPA ist zwar ab Januar 2020 in Kassenzetteln verboten, wird aber durch das ähnlich kritisch bewertete BPS ersetzt. Das BPA-Verbot wurde von der EU-Kommission schon 2016 wegen ’nicht vertretbarer Gesundheitsrisiken‘ für beruflich exponierte Menschen, insbesondere für schwangere Kassiererinnen, beschlossen.

Die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier nach einer kurzfristigen und einvernehmlichen Lösung unterstützen wir. Wir fordern das Bundesfinanzministerium zum Einlenken auf. Dem Bon-Irrsinn muss ein Ende gemacht werden.“

Quelle

BUND 2019 | Rolf Buschmann, Experte für Abfall und Ressourcen beim BUND

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren