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BUND: Netzausbauplan prüfen!

Bundesnetzagentur darf Ausbauplanung der Netzbetreiber nicht eins zu eins übernehmen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesnetzagentur aufgefordert, den von den Betreibern der Stromnetze angegebenen Ausbaubedarf an Hochspannungsleitungen nicht in den Bundesbedarfsplan zu übernehmen.

„Der von den Netzbetreibern vorgeschlagene Netzausbau soll auch Kohlekraftwerken und dem europäischen Stromhandel dienen. Überzogene Ausbauplanungen sind jedoch Gift für die Akzeptanz der Energiewende. Der Netzausbau muss auf ein vernünftiges Maß beschränkt und es müssen alle Möglichkeiten zu seiner Reduzierung berücksichtigt werden“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

So diene von den vier vorgeschlagenen Nord-Süd-Stromtrassen mindestens eine dem Betrieb von Kohlekraftwerken, die drei anderen hätten einen massiven Ausbau der Windenergie auf See zur Voraussetzung. Die Planung auch dieser vier Stromtrassen müsse noch einmal auf den Prüfstand, so Weiger.

In den kommenden Wochen werde sich zeigen, wie ernst es die Bundesnetzagentur mit der von ihr angekündigten breiten Öffentlichkeitsbeteiligung wirklich meine, sagte der BUND-Vorsitzende. Forderungen wie die nach einer strategischen Umweltprüfung seien im aktuellen Verfahren zwar berücksichtigt worden. Nicht stattgefunden habe jedoch die Prüfung von Alternativen, die den Ausbaubedarf der Stromnetze reduzieren könnten.

Außerdem habe die Beteiligung der Öffentlichkeit bisher nahezu keinen Einfluss auf das Ergebnis der Planungen gehabt. „Bei den Bürgern und Institutionen, die sich mit großem Einsatz an den Planungen beteiligen und ihren Sachverstand einbringen, bleibt der Eindruck einer Scheinbeteiligung zurück“, sagte Weiger.

Überzeichnet werde gegenwärtig auch die Dramatik der Lage. „Wir brauchen einen Netzausbau für die Energiewende, aber wir brauchen weniger und vermutlich andere Strecken als die bisher vorgeschlagenen“, sagte der BUND-Energieexperte Werner Neumann. Die Abregelung von Solar- und Windstrom-Anlagen betreffe derzeit weniger als ein Prozent der erneuerbaren Stromproduktion und liege zumeist an Problemen im regionalen Verteilernetz, so Neumann.

„Neue Stromtrassen müssen dem Ausbautempo der erneuerbaren Energien entsprechend passgenau geplant werden. Nur nachweislich und mittelfristig für die Energiewende dringend erforderliche Stromtrassen dürfen sich im Bundesbedarfsplan wiederfinden. Die Bundesnetzagentur darf jetzt keine Fakten schaffen, die sich im Nachhinein nur schwer korrigieren lassen“, sagte der BUND-Experte.

„Wir weisen alle Forderungen zurück, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien an Fortschritte beim Netzausbau zu koppeln. Die dynamische Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist das Rückgrat der Energiewende. Wer diese Dynamik bremst, der wird keinen schnelleren Netzausbau bekommen sondern der will keinen Erfolg der Energiewende“, so der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Quelle

BUND 2012

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