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BMWi legt Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vor

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Nachgang zum Wind-Treffen am 5. September 2019 einen Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land vorgelegt.

Beim Treffen des Bundeswirtschaftsministers mit der Branche, mit Umweltverbänden, Gewerkschaften und Vertretern von Bürgerinitiativen wurden verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen diskutiert, die notwendig sind, um einerseits die Akzeptanz beim Windausbau zu stärken und andererseits die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Der beigefügte Arbeitsplan stellt diese Maßnahmen dar. Er dient als wichtiger Schritt um Windenergie an Land zu stärken und leistet damit einen Beitrag, um das Ziel von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen.

Das Papier enthält Maßnahmen und benennt die jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich sind beziehungsweise stellt dar, wo auch die Länder zu beteiligen sind. Die Vielfalt der Maßnahmen und Akteure zeigt, dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist. So geht es beispielsweise um die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen, damit das nächtliche Dauerblinken ein Ende hat. Hierfür ist eine technische Verordnung in Federführung des Bundesverkehrsministeriums anzupassen, wobei auch die Länder zustimmen müssen. Zum anderen braucht es mehr Klarheit bei der behördlichen Anwendung des Arten- und Naturschutzrechts, für das das Bundesumweltministerium zuständig ist. Das Bundeswirtschaftsministerium ist zuständig für gesetzliche Anpassungen zur besseren Synchronisierung des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau. Die Länder sind vor allem bei der Ausweisung von Flächen und der zügigen Durchführung der Genehmigungsverfahren gefordert.

Den Arbeitsplan finden Sie hier (PDF, 51 KB).

Quelle

Bundeswirtschaftsministerium 2019

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