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Fotolia.com | Ingo Bartussek

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EU-Parlament bestätigt Sanierungspflicht

Bis 2030 sollen die Häuser mit den schlechtesten Effizienzklassen in der EU saniert werden. Dafür sprachen sich in dieser Woche die EU-Abgeordneten aus. Kritiker:innen warnen vor einem „Sanierungszwang“. Dabei sind zahlreiche Ausnahmen geplant.

„Sieben von zehn Gebäuden in der EU sind energieineffizient, ständig wächst die Zahl der von Energiearmut bedrohten Menschen“, sagt Ciarán Cuffe, Grünen-Abgeordneter im EU-Parlament. Die meisten Menschen in Europa wohnen in schlecht gedämmten Häusern, entsprechend hoch ist der Energieverbrauch, der größtenteils durch fossile Energieträger gedeckt wird und so die Klimakrise weiter antreibt.

Der Gebäudesektor hat einen beträchtlichen Anteil am gesamten Energiebedarf des Staatenbundes: Rund 40 Prozent des Verbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU entfallen derzeit auf Gebäude.

Der Sektor ist damit einer der wichtigsten Hebel, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Die Europäische Union hat sich vorgenommen, den Energiebedarf von Gebäuden stark zu verringern.

Dazu will die EU ihre Gebäudeeffizienzrichtlinie reformieren und Effizienzklassen einführen. Diese sollen – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – künftig eine Skala von A bis G umfassen und über die Energieeffizienz von Gebäuden Auskunft geben.

Dabei sollen in den EU-Mitgliedsstaaten 15 Prozent der schlechtesten Häuser mit den höchsten Energieverbräuchen der Effizienzklasse G zugeordnet werden. Diese Gebäude sollen dann nach dem Willen der EU-Abgeordneten bis 2030 auf die bessere Effizienzklasse E und bis 2033 auf die Effizienzklasse D gebracht werden.

Öffentliche Gebäude sowie Nichtwohngebäude sollen die gleichen Klassen drei Jahre früher erreichen.

Dafür haben am vergangenen Dienstag 343 EU-Parlamentarier:innen gestimmt, 216 votierten dagegen, weitere 78 haben sich bei der Stimmabgabe enthalten.

Wie die Hauseigentümer:innen die Vorgaben erfüllen sollen – etwa durch Dämmung oder durch neue Anlagentechnik –, schreibt die Richtlinie nicht vor. Ohnehin sind Dämmmaßnahmen oder modernere Heizungsanlagen nur vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, im größeren Maßstab renoviert oder ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Dennoch berichteten in den vergangenen Wochen manche Medien von einem „Sanierungszwang“. In sozialen Medien tauchten darüber hinaus falsche Behauptungen auf, wonach Eigentümer:innen, die der Sanierung nicht nachkommen, enteignet werden sollen – oder dass diese Häuser nicht mehr bewohnt werden dürfen.

Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Reform der Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten selbst bestimmen sollen, welche Sanktionen bei einem Verstoß verhängt werden.

In Deutschland gibt es mit dem Energieausweis bereits eine vergleichbare Systematik. Energieausweise sind laut Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben. Sie enthalten unter anderem Angaben zur Heizung (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohnhäuser weisen zudem eine Skala mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H auf.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Sandra Kirchner) 2023 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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