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Depositphotos | mipan | Nun – wenn Sie ihre eigene Photovoltaik-Anlage auf Ihrem eigenen Hausdach nicht mehr selbstbestimmt nutzen dürfen, sondern eine pauschale Nutzungsgebühr an den Netzbetreiber abführen müssen, dann ist das kein freundlicher Akt.

© Depositphotos | mipan | Nun – wenn Sie ihre eigene Photovoltaik-Anlage auf Ihrem eigenen Hausdach nicht mehr selbstbestimmt nutzen dürfen, sondern eine pauschale Nutzungsgebühr an den Netzbetreiber abführen müssen, dann ist das kein freundlicher Akt.

Speicherverband kritisiert Bundesnetzagentur

Tausende kleinerer Photovoltaik-Anlagen fallen ab 2021 aus der EEG-Förderung. Das Problem muss rasch angepackt werden, sagt Urban Windelen vom Bundesverband Energiespeicher. Er fordert, den Prosumer als zentralen Akteur im Energiesystem zu verankern und ihn nicht für die Nutzung der eigenen Anlage zur Kasse zu bitten. Das Interview führte Jörg Staude mit Urban Windelen – dem Geschäfts­führer des Bundes­verbandes Energie­speicher (BVES).

„Zahlen, um die eigene Solaranlage zu nutzen?“ 

Klimareporter°: Herr Windelen, im Februar veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Vorschlag, wie künftig mit Solaranlagen, sogenannten Prosumer-Anlagen, umgegangen werden kann, sofern für sie ab 2020 nach und nach die EEG-Förderung endet oder wenn sie neu ans Netz gehen. Zwei Monate nahm kaum jemand Notiz von dem Vorschlag – jetzt schlagen die Wellen hoch. Manch Kritiker malt den Tod der deutschen Speicherindustrie an die Wand, falls das realisiert wird. Was meinen Sie?

Wir beobachten das Herumgeistern dieses Marktmodells für Prosumer-Anlagen seit einiger Zeit. Und die Wellen, die es schlägt, werden höher, je mehr betroffene Kreise sich das genauer ansehen.

Interessant ist dabei zunächst, dass die Bundesnetzagentur Urheber dieses Marktmodells ist und es landauf und landab promotet. Die Bundesnetzagentur ist jedoch Regulierungs- und Marktaufsichtsbehörde, kein Thinktank und keine Lobbyorganisation für einzelne Energiemarktakteure. Eigentlich sollte hier die Bundesnetzagentur einer besonderen Neutralität verpflichtet sein.

Hinter dem Vorschlag steht das reale Problem, dass Anfang 2021 schätzungsweise 18.000 kleinere Solaranlagen aus dem EEG fallen. Sie bekommen keine Einspeisevergütung mehr und es gibt auch keine Abnahmepflicht mehr für ihren Solarstrom. Die Frage ist doch: Wie können die weiterbetrieben werden?

Das ist tatsächlich ein Thema, das es rasch anzupacken gilt. Und an dem auch bereits kräftig gearbeitet wird. Eine zentrale Stellschraube wird auch hier die Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkts-Richtlinie der EU in deutsches Recht sein. Die Richtlinie fordert, den Prosumer als zentralen Akteur des Energiesystems zu verankern und ihm die entsprechende Teilhabe an allen Märkten zu eröffnen.

Die diskriminierungsfreie Eigenversorgung spielt dabei eine besondere Rolle. Das Modell der Bundesnetzagentur will dagegen die private Photovoltaik-Anlage einseitig zugunsten des Netzbetreibers in die Pflicht nehmen. Das verstößt deutlich gegen die Vorgaben der EU.

In Deutschland ist besonders um die Mittagszeit viel – und erfreulicherweise immer mehr – Solarstrom verfügbar, gerade auch aus Millionen kleinerer Dachanlagen. Deren schwankende Erzeugung ins Netz zu integrieren und dieses stabil zu halten, darum geht es nach meinem Eindruck beim Vorschlag der Bundesnetzagentur. Dafür ist sie ja zuständig, und das liegt auch im Interesse aller, die Strom erzeugen und verbrauchen.

Für dieses „Problem“ bietet aber doch der Vorschlag der Bundesnetzagentur gerade keine Lösung und vernachlässigt ein bedeutendes Element, um die natürlichen Mittagsspitzen bei der Erzeugung herauszunehmen. Das ist der Eigenverbrauch, gerade auch in Kombination mit einem Speicher.

Eine Vielzahl von Studien hat die Netzdienlichkeit derartiger Anlagen eindeutig bestätigt. Bei der Bundesnetzagentur scheint es einzig um den Zugriff auf die Photovoltaik-Anlage zu gehen. Das passt auch zu dem Satz, den man dabei immer wieder hört, dass die Anlagenbetreiber doch genug Geld verdient hätten und jetzt eben zurückzahlen müssten.

Ist der Vorwurf nicht sehr übertrieben?

Nun – wenn Sie ihre eigene Photovoltaik-Anlage auf Ihrem eigenen Hausdach nicht mehr selbstbestimmt nutzen dürfen, sondern eine pauschale Nutzungsgebühr an den Netzbetreiber abführen müssen, dann ist das kein freundlicher Akt.

In einer Modellrechnung der Bundesnetzagentur summiert sich die Nutzungsgebühr bei einer Zehn-Kilowatt-Solarstromanlage auf fast 150 Euro pro Monat. Das kann nur ein Scherz sein. So würgt man gerade die Bürgerenergiewende radikal ab.

Zur argumentativen Stütze kommen dann auch noch so tendenziöse Bemerkungen, dass Photovoltaikanlagen den CO2-Ausstoß letztlich erhöhen würden.

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Urban Windelen ist seit 2015 Geschäfts­führer des Bundes­verbandes Energie­speicher (BVES). Der Rechts­anwalt war zuvor bei Organisationen und Unternehmen wie dem Recycling­verband BDE, dem Energie­konzern Shell und dem CDU-Wirtschaftsrat tätig. Hinzu kommt eine langjährige Beratungs­tätigkeit zu Energie- und Umweltfragen.

bves.de | Urban Windelen ist seit 2015 Geschäfts­führer des Bundes­verbandes Energie­speicher (BVES). Der Rechts­anwalt war zuvor bei Organisationen und Unternehmen wie dem Recycling­verband BDE, dem Energie­konzern Shell und dem CDU-Wirtschaftsrat tätig. Hinzu kommt eine langjährige Beratungs­tätigkeit zu Energie- und Umweltfragen.
Quelle

Das Interview führte Jörg Staude mit Urban Windelen (Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2020) – der Artikel
darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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