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gruenheide-mark.de | Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat die Rodungsarbeiten für die neue Tesla-Gigafactory in Grünheide vorläufig gestoppt.

© gruenheide-mark.de | Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat die Rodungsarbeiten für die neue Tesla-Gigafactory in Grünheide vorläufig gestoppt.

Brandenburger Gericht bremst Tesla aus

Das Oberverwaltungsgericht hat am Wochenende die Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände in Grünheide vorläufig gestoppt. Die abschließende Entscheidung des Senats wird „zeitnah“ erwartet.

Immer wieder betont die Grüne Liga Brandenburg, die neue Gigafabrik von Tesla in Grünheide nicht verhindern zu wollen. Ihr gerichtlicher Widerspruchs gegen die Tesla erteilte vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt hat jetzt aber in zweiter Instanz dazu geführt, dass der US-Konzern am Samstagabend die laufenden Rodungsarbeiten von 91 Hektar Kiefernwald unterbrechen musste. Dieser vorläufige Rodungsstopp gilt dem Oberverwaltungsgericht Brandenburg zufolge bis zur abschließenden Entscheidung des Senats. Das Gericht geht laut Pressemitteilung nicht davon aus, „dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos sei“. Da die bereits weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten innerhalb weiterer drei Tage abgeschlossen sein würden, sei die vorläufige Untersagung erforderlich gewesen.

Wann genau die endgültige Entscheidung fallen wird, ist noch offen; erwartet wird sie Ende Februar. Wie Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) über Twitter mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht dem Landesumweltamt und Tesla bis Dienstagmittag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. „Das wird selbstverständlich gemacht. Wir setzen dann auf zeitnahe Entscheidung des #OVG“, twitterte Steinbach.

  • Das #OVG hat dem #LfU (Landesumweltamt) und #Tesla Gelegenheit gegeben, bis Dienstagmittag Stellung zu nehmen. Das wird selbstverständlich gemacht. Wir setzen dann auf zeitnahe Entscheidung des #OVG@Tesla_DE @Gf4Tesla | — Jörg Steinbach (@joergstb) February 16, 2020

Das Gericht prüft auf Antrag der Grünen Liga, ob die Ausnahmegenehmigung der Behörden für die Rodungsarbeiten rechtens ist, obwohl das Beteiligungsverfahren für die Genehmigung noch nicht abgeschlossen ist. Noch bis zum 5. März können Einwände gegen die Fabrik vorgebracht werden. Die Grüne Liga will eigenen Aussagen zufolge sicherstellen, dass vor der Rodung das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Vor der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), war sie am Freitag mit ihrem Eilantrag gescheitert.

Der Rodungsstopp für die 91 Hektar – der Rest des insgesamt 155 Hektar großen Waldstück soll nach Ende der Brutsaisaon im Herbst gerodet werden – gefährdet den ohnehin sehr ehrgeizigen Zeitplan, den Tesla für das Giga-Projekt vorgelegt hat. Schon im Sommer 2021 sollte in Grünheide die Produktion beginnen. Tesla selbst hält einer aktuellen Mitteilung an die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zufolge Verzögerungen bei der Realisierung der neuen Gigafactory für möglich. Auf Twitter blieb Tesla-Chef Elon Musk optimistisch: „Ich freue mich auf die internationale Expansion im Laufe dieses Jahres“, schrieb er am Sonntag, äußerte sich jedoch – genau wie Tesla selbst – nicht konkret zu dem deutschen Gerichtsbeschluss.

  • „Looking forward to international expansion later this year“ | Elon Musk (@elonmusk) February 16, 2020

In der Mitteilung an die Börsenaufsicht hatte das kalifornische Unternehmen zuvor bekanntgegeben, dass der Bau und die Inbetriebnahme der Gigafactory Berlin „einer Reihe von Unsicherheiten“ unterliegen würden, einschließlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Tesla zufolge gilt dieser Unsicherheitsfaktor für alle neu zu bauenden Produktionsstätten, beispielsweise auch für die neue Gigafactory Shanghai. In Deutschland habe es das Unternehmen mit „komplexen Gesetzen“ in den Bereichen Umwelt, Produktion, Gesundheit und Sicherheit zu tun.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Petra Hannen) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Petra
Hannen 2020
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Artikel von Petra Hannen
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