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© Depositphotos | fotokostic | Weltweit werden immer mehr Pestizide eingesetzt – auch die Zahl der Vergiftungen nimmt zu.

Glyphosat: Behörde wertet Monsanto-Leserbriefe als Studien

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nutzte für seinen Bewertungsbericht über das Pflanzengift Glyphosat offenbar Leserbriefe von MitarbeiterInnen des Konzerns Monsanto als „Studien“.

Insgesamt 14 Leserbriefe an Fachzeitschriften finden sich in einer Liste von 92 Studien, die das BfR in seinem Bewertungsbericht herangezogen hat, um zu erörtern, ob Glyphosat krebserregend ist. Zwar können „Briefe an den Herausgeber“ in Fachzeitschriften durchaus Beiträge zur wissenschaftlichen Debatte enthalten, sie als Studien zu werten ist jedoch nicht seriös.

Mehr als ein Jahr bevor das BfR seinen Bericht an die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA schicken musste, schickten wir dem BfR eine Liste mit dutzenden Studien und wissenschaftlichen Artikeln, die auf Gefahren für Mensch und Umwelt durch Glyphosat hinweisen. Neun davon enthalten Hinweise auf eine krebserregende Wirkung. Doch laut der Liste, die durch eine kleine Anfrage im Bundestag öffentlich geworden ist, hat das BfR nur vier davon verwendet. Das BfR nimmt Argumente für Glyphosat sehr viel besser auf als Argumente dagegen.  

Die Arbeitsgruppe zu Krebsforschung in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im März festgestellt, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist. Das BfR dagegen hält Glyphosat nach wie vor für unbedenklich. Wir vermuten: Das BfR wusste von Anfang an, dass bei seiner Beurteilung herauskommen wird, dass Glyphosat unbedenklich ist. Eine andere Einschätzung würde dazu führen, dass das meistverkaufte Herbizid vom europäischen Markt genommen wird. Und das wollen die Freundinnen und Freunde der chemischen Indusrie in BfR und EFSA offensichtlich mit aller Macht verhindern.

Hintergrund: Wiederzulassung von Pestiziden in der EU

Nach der EU-Verordnung 1107/2009 gilt die erste Genehmigung für Pestizide für höchstens 10 Jahre. Schon drei Jahre vor Ablauf dieser Frist müssen Firmen, die ein Pestizid herstellen und verkaufen wollen, einen Antrag auf Wiederzulassung stellen. Die Behörden überprüfen dann im Wiederzulassungsverfahren, ob es neue Erkenntnisse über den Wirkstoff gibt und ob seine Anwendung noch dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.  

Die Bewertung nimmt dabei die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA vor. Die ESFA ernennt eine nationale Behörde zur Berichterstatterin über den Wirkstoff. Bei Glyphosat ist dies das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung. Das BfR hat seinen bericht Ende April 2015 abgegeben. Nun ist die EFSA am Zug. Die endgültige Entscheidung wird die Kommission gemeinsam mit VertreterInnen der Mitgliedsstaaten treffen.

Pestizide nicht dauerhaft zu genehmigen, sondern die Genehmigung regelmäßig automatisch auslaufen zu lassen und zu überprüfen, ist ein sinnvoller Schutzmechanismus. Doch die EFSA und das BfR sind in ihren Beurteilungen meist sehr industriefreundlich. Das wird von der Politik gestützt. Außerdem nimmt die Industrie deutlich Einfluss auf diese Behörden. Viele MitarbeiterInnen waren zuvor in den Unternehmen tätig, die sie beurteilen sollen, wechseln nach ihrer Zeit in den Behörden in die Industrie oder arbeiten paralell zur Behörde auch in industriefinanzierten Forschungsprojekten mit.

Roundup und Glyphosat – Der Anbau genmanipulierter glyphosatresistenter Pflanzen führt zu großen Umweltbelastungen.

Quelle

Umweltinstitut München e.V. 2015

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