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© Depositphotos | Igor_Vkv | Die Große Koalition hatte während ihrer Ratspräsidentschaft die klimaschädliche Verhandlungsposition der Mitgliedstaaten ausgehandelt. ChristdemokratiInnen, SozialdemokratInnen und Liberalen akzeptieren damit ein Gesetz, das weit hinter der Klimaambition des Europaparlaments zurückbleibt.

„Ökologischer Strukturwandel“ oder „Green New Deal“ (2/2)

Diverse Wege nachhaltiger Entwicklung | Eine retrospektive und zugleich prospektive Betrachtung von Professor Udo E. Simonis.

Wenn Begriffe und Konzepte wie „wirtschaftlicher“ und „gesell-schaftlicher Strukturwandel“, „Weltwirtschaftspolitik“ und „New Deal“ etabliert werden konnten, sollte es auch möglich sein, äquivalente ökologische Begriffe und Konzepte zu begründen. Schon wären wir beim Thema „Ökologischer Strukturwan-del“ und beim „Green New Deal“, den die neue EU-Kommission und ihre Präsidentin zur speziellen Aufgabe machen wollen. Doch wie steht es um die Interpretation dieser Begriffe und die Möglichkeiten der umfassenden ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft? 

Zur Genese des Begriffs Green New Deal

Der Begriff „New Deal“ steht historisch für eine Reihe von Reformen in den USA, die mit massiven staatlichen Interventionen die Binnenkonjunktur ankurbeln und die Massenarbeitslosigkeit beseitigen sollten. Unter Präsident Herbert C. Hoover war die Arbeitslosigkeit von 3,2 Mio. im Jahr 1930 auf 13,2 Mio. in 1933 gestiegen. In kürzester Zeit – von März bis Juni 1933 – unterzeichnete der neue Präsident, Franklin D. Roosevelt, zahlreiche Gesetze zur Regulierung der Märkte, gefolgt von Maßnahmen, die die Wirtschaft stabilisieren bzw. re-aktivieren sollten.

Zunächst nahm man sich der Bekämpfung unsolider Banken an, deren Widerstand durch die Anhörung seitens der „Banking und Currency Commission“ gebrochen wurde, die Schiebereien durchleuchtet und massive Steuerhinterziehungen aufgedeckt hatte. Neben der Banken- und Börsenüberwachung kam es zu weiteren Maßnahmen, wie:

  • a)    Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne;
  • b)    Mindestlöhne für Industriearbeiter;
  • c)    Steuersystem mit niedrigen Sätzen für Arme und hohen für Reiche;
  • d)    Arbeitsdienst zur Aufforstung und Bodenverbesserung;
  • e)    Gebäude- und Infrastrukturinvestitionen großen Umfangs;
  • f)     Einrichtung der „Tennesse Valley Authority“, mit der die öffentliche Hand zum Energieversorger wurde.

Dieser historische „New Deal“ gilt als markantes Beispiel der unter staatlicher Regie erfolgten Therapie einer multiplen Krise. Konzeptionell war er eine Mischung aus Konjunkturpolitik und Strukturpolitik und eine Wende vom Prinzip der Deregulierung hin zur staatlichen Regulierung der Wirtschaft.

Dieser Ansatz hatte Erfolg – und wurde doch auszubremsen versucht. Im Januar 1935 erklärte das Oberste Gericht der USA einen Teil der New Deal-Gesetze für verfassungswidrig; bis Mai 1936 verwarf es elf weitere Gesetze. Die USA waren damit aus einer Wirtschaftskrise in eine Verfassungskrise geraten. Im November 1936 aber wurde Präsident Roosevelt mit großer Mehrheit wiedergewählt. Das Oberste Gericht konnte mit neuen Richtern besetzt werden und der New Deal fand in der Folgezeit auch auf Seiten der Justiz die notwendige Unterstützung. Der New Deal von damals, ein Vorbild für einen „Green New Deal“ heute? Zweifellos eine interessante Frage.

Der Begriff New Deal ist ein Idiom der englischen Sprache und bedeutet so viel wie „Neuverteilung der Karten“, oder: Die Karten müssen neu gemischt werden, wenn man eine Krise angehen will. Das klingt schon im Deutschen gut; um wie viel besser im Englischen.

„Seal a Deal“ – so der Titel der viel beachteten Rede des damaligen UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon beim World Business Summit in Kopenhagen 2009, in der er den Klimawandel als die zentrale Herausforderung unserer Zeit geißelte und die Wirtschaft, die Zaunsteher und Skeptiker herausforderte: „Seal the deal to protect our planet. Seal the deal for a cleaner, greener and sustainable global economy!”

Formierung des Green New Deal-Konzepts

Erstmals hat Thomas L. Friedman im April 2007 in zwei Aufsätzen in der New York Times den Begriff „Green New Deal“ verwendet. Zur weltweiten Verbreitung des Begriffs trug dann das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) wesentlich bei, das im Oktober 2008 die Initiative „Global Green New Deal“ startete. Die zentrale Vorstellung war, mit „grünen“ (sauberen und nachhaltigen) Produkten und Technologien einen durchgreifenden Strukturwandel der Weltwirtschaft zu erreichen, der eine gefährliche Klimaänderung verhindern und die Folgen des Klimawandels eindämmen kann. Hierzu erschien in Kooperation des Worldwatch Institute und der Heinrich-Böll-Stiftung im April 2009 ein umfangreiches Strategiepapier (French et al. 2009) – und Edward B. Barbier veröffentlichte ein Buch zum Thema, das weltweit große Aufmerksamkeit erhielt (Barbier 2010).

Wer Begriffe frühzeitig besetzt, ist in einer strategisch günstigen Position – so sagt ein Sprichwort. In diesem Falle ist das damit verbundene Konzept allerdings nicht ganz so jung, wie manche meinen. Man wird ja sogleich an frühere Studien erinnert, die die konfliktreiche Spannung zwischen Ökonomie und Ökologie ausgeleuchtet haben – und von denen oben die Rede war. Was also ist das Besondere an der Fokussierung auf einen „Green New Deal“?

Barbier formuliert das Konzept auf Basis einer bildhaft-rhetorischen Frage: Wollen wir die Überwindung der derzeitigen Krise aus der Wiederbelebung der bestehenden „braunen“ Weltwirtschaft (brown economy) heraus begründen oder wollen wir die globale Wiederbelebung in Richtung einer „grünen“ Ökonomie (green economy) voran bringen, die ökologische Schäden von vornherein zu vermeiden sucht? Die richtige Mischung politischer Entscheidungen und Rahmenbedingungen könne, so meint er, zugleich zu Wiederbelebung (recovery) und zu Nachhaltigkeit (sustainability) führen. Er sieht das adäquate Paket aus Politik, Investitionen und Anreizmechanismen in der Verfolgung dreier zentraler Ziele:

  • a)    Wiederbelebung der Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen und Schutz gefährdeter sozialer Gruppen;
  • b)    Reduzierung der Kohlenstoffabhängigkeit, der Umweltdegradation und der Wasserknappheit;
  • c)    Beförderung der UN-Millenniums-Ziele zur Beendigung der extremen Armut

und widmet dann seine Aufmerksamkeit den nationalen und internationalen Möglichkeiten der Schaffung einer kohlenstoff-armen Ökonomie (reducing carbon dependency) und dem Schutz der Ökologie (reducing ecological scarcity).

Diese (und ähnliche) Überlegungen zu einem Green New Deal können, so verdienstvoll und zeitgemäß sie auch sein mögen, dennoch am Widerstreit der Interessen scheitern. Nicht nur, dass dieser Deal global bzw. regional ist und sein sollte. Es besteht auch die Gefahr des nur vermeintlichen Konsenses: Man gibt vor, dafür zu sein und ist doch insgeheim nur am Fortbestand des Gewohnten interessiert. Es gilt daher zwei Positionen zu beachten und sorgfältig zu beobachten:

  • a)    den „Marktradikalismus“ zur Meisterung der Umweltproblematik;
  • b)    das „Greenwashing“, die Versuche zur Reinwaschung der weiterhin schmutzigen Wirtschaft.

Man sollte also nicht davon ausgehen, dass ein „Green New Deal“ ohne weiteres mehrheitsfähig und schnell auf Erfolgskurs zu bringen ist. Andererseits sind Mechanismen in Gang gesetzt, die ihn zumindest begünstigen – allen voran die internationale Klimapolitik, oder die Neuformierung der Europäischen Union.

Die UN-Konferenz 2012 („Rio + 20“) hatte noch keinen Durchbruch zu einer effektiven Politik der Eingrenzung des Klimawandels (mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (adaptation) gebracht, doch die Wissenschaft hatte ihre Bringschuld inzwischen erbracht mit:

  • a)    den Szenarien des Klimawandels, über die politisch entschieden werden kann (z.B. IPCC-Berichte);
  • b)    der Ermittlung der Kosten, die mit dem Klimawandel und dessen Bekämpfung verbunden sind (z.B. Stern-Report);
  • c)    dem Budgetansatz (WBGU-Gutachten), der ein Konzept für einen „Global Green New Deal“ liefert. 

Der wichtige IPCC-Bericht von 2007 und der viel zitierte Stern-Report von 2006 sind allseits bekannt. Daher sollen die abschließenden Betrachtungen dem außergewöhnlich interessanten WBGU-Sondergutachten von 2009 gelten.

Innovatives Konzept eines Global Green New Deal

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) geht davon aus, dass die weitere Erderwärmung auf unter 2° Celsius begrenzt werden muss, um verheerende Folgen des Klimawandels zu vermeiden. Dieses Ziel kann mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden, wenn die zusätzlichen globalen CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 die Marke von rund 750 Mrd. Tonnen nicht überschreiten. Etabliert man im Rahmen eines solchen Globalbudgets das Prinzip der individuellen/gesellschaftlichen Klimagerechtigkeit, räumt man also jedem Menschen auf der Erde gleiche Emissionsrechte ein und verteilt diese gemäß der Bevölkerungszahl auf die einzelnen Staaten, dann ergeben sich daraus Nationale Emissionsbudgets. Auf Grundlage dieser (gerade noch erlaubten) nationalen Emissionsmengen müssten adäquate Maßnahmen für eine klimaverträgliche Wirtschaftsweise und einen klimaschonenden Lebensstil entwickelt und praktisch umgesetzt werden.

Im Jahr 2018 wurden global rund 33 Mrd. Tonnen CO2 emittiert. Würde sich dieses Emissionsniveau zukünftig fortsetzen, wäre das Globalbudget also in weniger als 25 Jahren aufgebraucht. Was Deutschland angeht, würde das Budget für die Jahre bis 2050 rund 9 Mrd. Tonnen betragen – und in den nächsten 10 bis 11 Jahren bereits aufgebraucht sein. Das US-Budget würde nur noch 6 Jahre reichen, das von China 24 Jahre, während dasjenige von Indien 88 Jahre reichen würde.

Mit einem internationalen Emissionshandelssystem könnten Defizit- und Überschussländer miteinander verbunden werden: In dem Umfang, wie Industrieländer die notwendige Verringerung ihrer Emissionen nicht schaffen, müssten sie Emissionsrechte von Entwicklungsländern hinzukaufen. Damit wären die Anreize für eine große ökologische Transformation dort gesetzt, wo sie am stärksten wirken – im Portemonnaie des Bürgers, in der Betriebsbilanz und im Staatshaushalt.

Der Budgetansatz des WBGU verdeutlicht, dass die Weltwirtschaft in Bezug auf das in Paris 2016 gezeichnete Ziel der internationalen Klimapolitik (1,5 – 2°Celsius) auf dem Weg in die CO2-Insolvenz ist, wenn sich nicht rasch vieles grundlegend ändert. Die „Weiter-so-Politik“ ist keine Option mehr. „De-Karbonisierung“ und „De-Materialisierung“ sind zu zentralen technisch-ökonomischen Aufgaben unserer Zeit geworden, die durch eine naturbasierte Strategie – die „Re-Naturierung“ – ergänzt werden sollten.

Fazit: Der Fokus der Debatte um einen „Green New Deal“ ist ein anderer als der bei der Debatte um den „Ökologischen Strukturwandel“, doch die Botschaft ist im Grunde dieselbe: Eine große ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft steht an!

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Depositphotos | WDGPhotoUdo E. Simonis 2019 ist Professor Emeritus für Umweltpolitik am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB)
Quelle

Udo E. Simonis 2019 ist Professor Emeritus für Umweltpolitik am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) 

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