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© Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres die neuen Höhen für Einspeisevergütung und Marktprämien für Photovoltaik-Dachanlagen.

Photovoltaik-Einspeisevergütung zum 1. August abgesenkt

Nach den Vorgaben aus dem EEG sank die Solarförderung um ein Prozent. Die Einspeisevergütung liegt damit für die kommenden sechs Monate für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt zwischen 6,32 und 12,47 Cent pro Kilowattstunde, auch abhängig davon, ob der Solarstrom komplett ins Netz eingespeist oder teilweise selbst verbraucht wird.

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die neue Höhe der Einspeisevergütung und anzulegenden Werte für Photovoltaik-Anlagen bis 1000 Kilowatt Leistung veröffentlicht. Im EEG ist eine halbjährliche Degression der Fördersätze festgeschrieben. Sie liegt bei einem Prozent und erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August.

Wer in den kommenden sechs Monaten eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmt, erhält demnach für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt eine Einspeisevergütung von 7,86 Cent pro Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,47 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Solarstrom komplett ins Netz eingespeist wird. Für größere Dachanlagen wird in Schritten bis 40 und 100 Kilowatt Leistung die Höhe reduziert. Bei diesen Anlagen liegt sie für die Teileinspeisung bei 6,80 respektive 5,56 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung des Solarstrom sind es der Bundesnetzagentur zufolge bei beiden Größenklassen 10,45 Cent pro Kilowattstunde. Für Sonstige Anlagen bis 100 Kilowatt liegt die Höhe der Einspeisevergütung bei 6,32 Cent pro Kilowattstunde, unabhängig davon, ob Photovoltaik-Eigenverbrauch erfolgt oder nicht.

Die anzulegenden Werte, auf deren Grundlage die Marktprämie für Photovoltaik-Anlagen bis 1000 Kilowatt Leistung in der Direktvermarktung ermittelt wird, liegen für Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung zwischen 5,96 und 8,26 Cent pro Kilowattsunde bei Teileinspeisung und zwischen 7,78 und 12,87 Cent pro Kilowattstunde bei Volleinspeisung. Für Sonstige Anlagen gibt es 6,79 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 6,72 Cent pro Kilowattstunde für Volleinspeisung, wie aus der Aktualisierung der Bundesnetzagentur hervorgeht.

Die Direktvermarktung ist jedoch erst ab einer Leistung von 100 Kilowatt für Photovoltaik-Anlagen verpflichtend. Anlagen ab einem Megawatt müssen sich Zuschläge in den Ausschreibungen sichern. Der Zuschlag für Photovoltaik-Mieterstrom sank zum 1. August ebenfalls um ein Prozent. Er liegt jetzt je nach Größe des Projektes zwischen 1,60 und 2,56 Cent pro Kilowattstunde.

Neu mit dem „Solarspitzen-Gesetz“ eingeführt ist, dass Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwei Kilowatt Leistung keine Vergütung mehr bei negativen Preisen an der Strombörse erhalten. Dies gilt für Anlagen, die seit Ende Februar in Betrieb gingen. Sofern sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, gibt es einen Kompensationsmechanismus. Die Stunden werden aufsummiert und an das Ende der 20-jährigen Förderlaufzeit angehängt. Sofern kein intelligentes Messsystem installiert wird, muss die Einspeiseleistung der neuen Photovoltaik-Anlagen auf 60 Prozent begrenzt werden.

Vor dem Hintergrund dieser Regelung werben mittlerweile viele Unternehmen auch mit der Anschaffung eines Speichers, der – intelligent gesteuert – die Einnahmeausfälle für die Betreiber vermeiden hilft. So kann der Photovoltaik-Eigenverbrauch mit Speicher für die Haushalte erhöht und die Einspeisung in Zeiten negativer Börsenstrompreise vermieden werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2025 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2025 weiterverbreitet werden! | „pv magazine“ 02/2025  | Online bestellen!

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