Gebäudemodernisierungsgesetz: Bundesregierung verheizt unsere Zukunft
Über das Gebäudemodernisierungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt Tina Löffelsend, Abteilungsleiterin Klimaschutz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Die ersten Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an. Trotz Warnungen und Kritik von allen Seiten wird der Einbau von klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt. In Kombination mit der Kürzung der Förderung für Wärmepumpen rücken die Klimaziele so immer weiter in die Ferne. Mit dem Gesetz verlängert Schwarz-Rot unsere Abhängigkeit von fossilen Importen und treibt die Heizkosten vieler Menschen in die Höhe.
Die geplante Beimischung vermeintlich grüner Brennstoffe wie Biomethan ist ineffizient, teuer und schadet Natur und Klima. Es ist bezeichnend, dass die Bundesregierung bis heute keine Auskunft über die Kosten für Haushalte oder die klimapolitischen Folgen dieser Regelung geben kann.
Dieses Gesetz ist rückwärtsgewandt und bürokratisch. Umso wichtiger ist es, dass sich Verbraucher*innen und Kommunen nicht beirren lassen und die Wärmewende jetzt erst recht vorantreiben.“
Hintergrund:
Mit den Änderungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), werden aus Sicht des BUND die zentralen ordnungsrechtlichen Vorgaben der Wärmewende abgeschafft. Besonders kritisch sind dabei die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, die Öffnung für fossile Heizsysteme sowie das Fehlen eines klaren gesetzlichen Pfads zur Umsetzung der Klimaneutralität bis 2045. Studien (unter anderem vom Öko-Institut) zeigen bereits, dass die ohnehin bestehende Klimaschutzlücke im Gebäudesektor dadurch absehbar noch größer wird.
Zugleich warnt der BUND vor zusätzlichen ökologischen und sozialen Risiken durch die geplante stärkere Nutzung beziehungsweise Beimischung sogenannter „grüner“ Brennstoffe. Insbesondere im vermieteten Gebäudebestand fehlt es weiterhin an ausreichenden Schutzmechanismen gegen hohe Kosten und es bestehen Fehlanreize zulasten von Mieter*innen. Zwar ist grundsätzlich zu begrüßen, dass zusätzliche Kosten aus der sogenannten Bio-Treppe sowie steigende Netzentgelte und CO2-Kosten nicht vollständig auf Mieter*innen abgewälzt werden sollen. Die Regelung bleibt jedoch mangelhaft, weil nur 50 Prozent der Kosten von den Vermietenden übernommen werden sollen, und das auch nur bis zu einer Beimischungsquote in Höhe von 30 Prozent, obwohl die Quote ab 2040 bei 60 Prozent liegen soll. So landet ein zu großer Teil der Mehrkosten bei den Mietenden – obwohl diese in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl des Heizsystems haben.
Der BUND fordert stattdessen eine konsequente Priorisierung effizienter und klimaneutraler Lösungen wie Wärmepumpen und Wärmenetze. Der Einsatz von Wasserstoff und Biomasse im Gebäudebereich muss auf eng begrenzte Anwendungsfälle beschränkt bleiben. Zudem brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, um den Energieverbrauch im Neubau und Bestand deutlich zu senken und Verbraucher*innen sowie Mieter*innen vor teuren Fehlinvestitionen zu schützen.
- Bilder der Protestaktion gegen die Verabschiedung des GModG am 10.7.
- BUND-Hintergrundpapier (2026): Heizen mit Biomethan – Teuer für Klima, Natur und Verbraucher*innen
- BUND Pressemitteilung 26.03.2026: Drohende Kostenfalle im Heizungskeller
- BUND-Kurzanalyse 25.02.2026: Klimaschädlich und teuer. Kurzanalyse der Eckpunkte zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“
- BUND-Umfrage zu den Sorgen der Menschen vor steigenden Heizkosten







