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Am Ende bleibt uns der Markt

Wärmemonitor 2018: Steigender Heizenergiebedarf, Sanierungsrate sollte höher sein | „Die niedrige energetische Sanierungsrate zeigt, dass wir weit davon weg sind, unsere Ziele bei der Energieeinsparung zu erreichen. Es gibt zwar schon sehr viele Maßnahmen in Deutschland, aber die greifen offenbar noch nicht genug.“ Jan Stede

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) hat die Tage den Wärmemonitor 2018 veröffentlicht. Darin wird der jährliche Raumwärmebedarf, sprich der durchschnittliche Heizenergiebedarf der Zwei- und Mehrfamilienhäuser in Deutschland, analysiert. Diese Gebäude stellen nahezu 70 Prozent des gesamten Wohngebäudebestands dar und sind daher der wesentliche Verbraucher von Heizenergie zum Wohnen. Neu ist, dass das DIW auch die Entwicklung der energetischen Sanierungsrate von Gebäuden dokumentiert. Dabei wird der flächenmäßige Anteil der Gebäudehülle eines durchschnittlichen Gebäudes angegeben, der im jeweiligen Jahr energetisch modernisiert wurde.

Die Ergebnisse sind erschreckend: Der Heizenergiebedarf in Wohngebäuden nimmt wieder zu, er hat das Niveau von 2010 überschritten und die jährliche Modernisierungsrate im Bestand lag in den letzten 15 Jahren meistens unter einem Prozent. Nur in einer kurzen Zeitspanne davor, zwischen 1991 bis 2001, lagen die Werte höher. Das passt durchaus zusammen. Um es auf einen Nenner zu bringen: Wir sind hier Zeuge von negativen Klimaschutzmaßnahmen. Denn, das schwimmt im Rahmen der Klimadiskussion nur selten nach oben: Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens strebt Deutschland einen klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 an. Die größte Herausforderung ist dabei sicherlich die Ertüchtigung des Gebäudebestands. Wenn man dann noch liest, dass die energetische Sanierungsrate in Ostdeutschland seit den 1990er Jahren dramatisch gefallen ist, lässt das auch nichts Gutes ahnen. Abgesehen davon, dass eine auf fossilen Energiequellen basierende Heizung natürlich tabu ist und nicht angetatet werden darf, müssen klimaneutrale Gebäude genau genommen eine klimaneutrale Bilanz während ihres gesamten Lebenszyklus, von der Errichtung über den Betrieb und die Nutzung bis zum Rückbau, haben. Das wird in Deutschland sicherlich nicht möglich sein, eine klimaneutralen Gebäudenutzung wäre schon ein großer Schritt.

Um dorthin zu kommen, erstellt man in der Welt der Marktwirtschaft „am einfachsten“ Bilanzen, bei denen alle, nur nicht die vorgelagerten CO2-Emissionen bilanziell auszugleichen sind. Das nennt sich dann Kompensation oder auch CO2-Zertifikat oder wie auch immer. Zurück zum klimaneutralen Gebäudebestand. Laut dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll hierfür bereits das Jahr 2030 maßgeblich sein. Denn wegen der langen Lebensdauer von Gebäuden muss bis dahin die Basis für das Ziel im Jahr 2050 gelegt worden sein. Gemäß diesem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich auf 70 bis 72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 gemindert werden. Wenn hier jedoch erst mal ein paar Schritte zurück gegangen wird, rückt das Ziel immer weiter in die Ferne.

Denn leider wurden schon viele Chancen vertan, hier entscheidend voran zu kommen. Weder steuerliche Anreize für Modernisierungsmaßnehmen, noch ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz wurden auf den Weg gebracht. Die Politik übt sich lieber in Sonntagsreden, während sie sich gleichzeitig in einer „unerträglichen Abstimmungsschleife zwischen den Ministerien“ befindet, wie es der mittlerweile verstorbene, ehemalige Leiter der Abteilung Wärme und Effizienz in Gebäuden, Forschung im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Frank Heidrich, kürzlich noch ausdrückte. In den Fluren der Macht grüßen sich schon seit Jahren die Murmeltiere und merken offensichtlich gar nicht, dass es wohl zu Änderungen im Raum-Zeit-Gefüge gekommen ist. Dieser Begriff aus dem Star-Trek-Universum, auch als Raumanomalie bekannt, führt zu unterschiedlichsten Störungen wie auch zu Änderungen von physikalischen Gesetzen. Ja, das mag jetzt vielleicht ein wenig albern klingen, aber wie ist es sonst zu erklären, dass sich gefühlt seit Jahrzehnten nichts tut. Das gleiche Schauspiel wird ja bekanntlich auch bei den Heizungsgeräten aufgeführt. Die jährlichen Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks kommen schon seit langem zu den gleichen Ergebnissen: Sehr viele Feuerungsanlagen sind mindestens 25 Jahre alt (und noch viel, viel älter, wahre Heizungsfossilien). Da sich in diesen Zeitraum die Heizungstechnik erheblich weiterentwickelt hat, deutet dies auf einen enormen Erneuerungsbedarf hin. Der aber findet nicht statt. Vielmehr setzt man auf „den Markt“, der helfen soll das Verhalten der öffentlichen und privaten Haushalte zu ändern.

Wenn nun hier und da gefordert wird, fossile Heizungen zu verbieten, nicht sofort, aber zu einem definierten Zeitpunkt, oder sie zumindest nicht mehr zu fördern, dann dauert es nicht lange, und gleich wird das böse Wort der Verbotskultur ausgegraben. Auch wenn der Begriff alt und staubig ist, er wird gerne dafür hergenommen, Fortschritt auszubremsen und notwendige Transformationsprozesse auszuhebeln, denn „Verbote schneiden die Freiheit ein und hemmen Innovationen“, so der Mythos. Um nicht rückständig zu wirken, prescht die Politik dann gerne nach vorne, um sich für Technologien von morgen einzusetzen, die dann die Probleme von übermorgen lösen sollen, anstatt die heute vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen um wenigstens die Probleme von morgen anzugehen. Das Denken an die Innovationen der Zukunft führt wiederum dazu, dass die Technologien von gestern beibehalten werden. Die Lösungen kommen ja erst morgen, da kann man heute nur wenig tun. Viellicht bastelt man ja auch klammheimlich an einer Zeitmaschine, mit der dann rückwirkend agiert werden kann. Da wären wir dann wieder in der Science-Fiction Welt…

Dass rechtliche Rahmenbedingungen notwendig sind, kann man bei Bau und Energie eigentlich ganz gut erkennen. Oder sollten diese Restriktionen, Achtung Ironie, nicht doch besser alle weg? Wer braucht schon ein Bundesimmissionsschutzgesetz (welches für unsere Luftreinhaltung sorgt), ein Energieeinsparungsgesetz (das seit 1976 gilt), eine Energieeinsparverordnung (oder einst eine Wärmeschutzverordnung) oder gar ein Baurecht, oder was auch immer! Die Freiheit des Einzelnen ist schließlich das höchste Gut. Irgendwie besteht alles nur aus Gängelei, siehe auch Straßenverkehrsordnung, die angeblich den Verkehr regeln soll, vielmehr aber nur aus Verboten besteht. So kann sich das Individuum einfach nicht mehr entfalten. Wer die unsichtbare Hand des Marktes in Handschellen legt, wird bestraft, Ironie Ende. Oder ist es vielleicht andersherum: Wer Gebote verhindert wird am Ende dafür sorgen, dass der Markt in Vollendung ungeregelt agieren kann. Dann gibt es auch keine soziale Marktwirtschaft mehr, sondern nur noch eine völlig freie. Der Markt ist dann unendlich groß, allerdings auch frei von Kunden und Sklaven, Gewinnern und Verlierern.

DIW / ista | Der Heizenergiebedarf in Zwei- und Mehrfamilienhäusern übersteigt im Jahr 2018 wieder den des Jahres 2010.
Quelle

Der Bericht wurde von
der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
e.V. (Mattias Hüttmann) 2019
 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Matthias Hüttmann weiterverbreitet werden! | SONNENENERGIE 03/2019 

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