BEE legt Vorschläge zur Senkung der EEG-Umlage vor
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erwartet für 2017 eine EEG-Umlage in Höhe von 6,7 bis 6,9 Cent pro Kilowattstunde.
Der Mittelwert liegt bei 6,8 Cent. „Für die Stromkunden muss eine höhere Umlage nicht zu höheren Preisen führen“, erläutert Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie. „Die sinkenden Einkaufspreise an der Strombörse gleichen die EEG-Umlage aus.“
Um die EEG-Umlage weiter abzusenken, schlägt der BEE weitere Maßnahmen vor:
- Erstens sollen aus BEE-Sicht die Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt finanziert werden.
- Zweitens empfiehlt der BEE, die Stromsteuer abzuschaffen und durch eine CO2-Bepreisung zu ersetzen.
„Die Erneuerbaren Energien werden immer günstiger und diese Kostenvorteile sollen auch stärker bei den privaten Stromkunden ankommen“, bekräftigt Falk. Immer weniger stromintensive Unternehmen zahlen die volle EEG-Umlage, von der sie der Gesetzgeber über die Besondere Ausgleichsregelung befreit. „Die Subventionierung der stromintensiven Industrie ist jedoch keine Aufgabe der Stromkunden oder des EEG-Kontos.“ Der BEE plädiert deshalb dafür, die Industrieprivilegien künftig direkt über den Bundeshaushalt zu finanzieren. Damit könnte das EEG-Konto um rund 5 Milliarden Euro entlastet werden. Die EEG-Umlage würde dadurch um 1,4 Cent pro Kilowattstunde sinken.
Der Ansatz, die Stromsteuer durch eine CO2-Bepreisung fossiler Stromerzeugung zu ersetzen, setzt direkt am Kern des bisherigen Ungleichgewichts in der Energieversorgung an. „Eine Kohlendioxidbepreisung würde endlich die wahren Kosten zeigen“, bekräftigt Falk. Es sei geradezu paradox, dass in Zeiten des Klimawandels und vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens eine Endenergiesteuer gleichermaßen auf sauberen wie schmutzigen Strom entrichtet wird. „Eine CO2-Bepreisung sorgt für mehr Fairness bei den Preisen; denn nur ein kleiner Bruchteil der Kosten fossiler Energieträger ist in ihren Kosten enthalten. Dies senkt zugleich die EEG-Umlage.“ Ein weiterer Vorteil: Die Kohlendioxidbepreisung kann die ökologische Lenkungswirkung entfalten, die einst das Ziel der Stromsteuer war, aber dieser Funktion nicht gerecht wird. Vielmehr steht die Stromsteuer mittlerweile dem Umbau des Energiesystems im Wege, da sie zum Beispiel Flexibilisierung und somit die notwendige Verschmelzung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität verhindert.
Der Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass die Liquiditätsreserve von derzeit zehn auf fünf Prozent des EEG-Kontostandes abgesenkt wird. „Das EEG-Konto ist seit Jahren gut im Plus und hat den Spielraum, um die Liquiditätsreserve zu halbieren“, sagt Falk.
Weitere Informationen:
- BEE-Positionspapier zur Senkung der EEG-Umlage
- BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2017
- BEE-Positionspapier zur Reduktion der starren fossilen Restlast
- Entwicklung der Summe aus EEG-Umlage und Großhandelspreis
- Umfang der EEG-Umlage-Befreiung: Anstieg der Industrieprivilegien
- Eingepreiste und nicht eingepreiste Umweltschäden der Braunkohleverstromung