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Bewertung der EEG-Novelle- Teil I: Bioenergien

Am 8. April will das Bundeskabinett die EEG-Novelle beschließen. Als Verfasser des Entwurfs des ersten EEG aus dem Jahr 2000 erlaube ich mir, Ihnen in den kommenden Tagen eine fünfteilige Serie von Bewertungen zu den wichtigsten Themenfeldern der Novelle zu schicken: – Bioenergien – Photovoltaik – Windkraft – Geothermie und Wasserkraft – Ausschreibungen, Direktvermarktung, Eigenverbrauch, Umlagemechanismus. Knapp ein Drittel der Öko-Stromerzeugung stammt aus Bioenergien, vor allem aus Biogas, aber auch aus der Holzverstromung. Über die Abwärmenutzung in KWK-Anlagen tragen sie zusätzlich zu einem erheblichen Teil der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien bei. Teil I: Bioenergien von Hans-Josef Fell

Die noch vor wenigen Jahren im steilen Aufschwung befindlichen Pflanzenölblockheizkraftwerke haben stark an Bedeutung verloren, als mit der EEG-Novelle 2009 die Vergütung für neue Bioölanlagen gestrichen wurde. Gleichzeitig gingen die Pflanzenölpreise nach oben, so dass sich der Betrieb für bestehende Anlagen bei der gültigen Vergütung für Bestandsanlagen nicht mehr rentieren konnte. Seitdem stehen etwa 700 MW der nagelneuen hocheffizienten und hochflexiblen Pflanzenölblockheizkraftwerke still, obwohl sie einen starken Beitrag liefern könnten, die händeringend gesuchten Flexibilitäten in der Stromerzeugung als Ausgleich der Fluktuationen für Solar- und Windstrom zu liefern.

Genau dieser Ausgleich für Solar- und Windstromschwankungen ist die prinzipielle Stärke der Bioenergien. Es wäre auch die Aufgabe der aktuellen EEG-Novelle, größere Anreize dafür zu schaffen, dass Biogas, Pflanzenöl und Holz insbesondere im Winter die Lücken für fehlenden Solarstrom und für fehlende solare Wärme schließen.

Gerade vor dem Hintergrund der Ukrainekrise, die ihre tieferen Ursachen in der Abhängigkeit von russischem Erdgas hat, wäre es zwingend erforderlich, mehr Bioenergien einzuspeisen, um EU-weit unabhängiger von russischen Energielieferungen zu werden. Dass dies ohne Gefährdung der Lebensmittelversorgung und unter Wahrung der notwendigen ökologischen Standards – also ohne Maismonokulturen – möglich ist, ist längst wissenschaftlich nachgewiesen.

So hat ein Gutachten für die grüne Bundestagfraktion aus dem Jahre 2007 dargelegt, dass in Europa auch unter Wahrung der Lebensmittelversorgung ausreichend Biogas erzeugt werden kann, um das Erdgas zu ersetzen. Gleichzeitig erscheint mit der Biokohleerzeugung über Hydrothermale Carbonisierung (HTC) eine neue Technologie auf dem Markt, die aus landwirtschaftlichen Abfällen besonders ökologisch und effizient Bioenergie bereitstellen könnte.

Leider spielen die Erneuerbaren Energien weder in der Regierung der großen Koalition noch in der Opposition, und ebenso wenig in der EU-Kommission die entscheidende Rolle auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen. Immer noch werden neue Erdgaskraftwerke als Ausgleich zu Solar- und Windstrom gefordert, statt Lösungen mit Bioenergien, Wasserkraft und Geothermie anzustreben.

Die Vorschläge der aktuellen EEG-Novelle missachten allesamt die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Bioenergien. Sie können nur als massiver Angriff auf die Bioenergien insgesamt gewertet werden. Insgesamt kommen die Vorschläge der Qualität früherer Gesetzesnovellen unter Umweltminister Gabriel gleich. So wurden mit seinen Reformen unter der ersten großen Koalition die dezentralen bäuerlichen Biokraftstoffe faktisch vernichtet, genauso wie die Verstromung von reinen Pflanzenölen. Arbeitsplatzverluste und Insolvenzen haben ihn nicht berührt.

Genauso wenig berührt ihn und die Koalition insgesamt, dass die bis vor kurzem noch starke Biogasbranche jetzt schon in größten Nöten ist. So sind die Neuanlageninvestitionen aufgrund der letzten EEG-Novelle unter Umweltminister Altmaier um 80 Prozent eingebrochen. Ein Verlust von 20.000 Jobs in der Biogasbranche war schon letztes Jahr die Folge. Neuinvestitionen in Holzverstromung finden ebenfalls kaum mehr statt. Doch entsprechende gezielte Anreize für eine Verbesserung der ökonomischen Grundlagen der Bioenergien findet man in dem Entwurf der EEG-Novelle nicht. Stattdessen würden sich bei Realisierung dieser massiv verschlechterten Bedingungen keine Investoren für Biostromerzeugung mehr finden.

Das Erschreckende ist, dass sogar entgegen den Vorgaben des Koalitionsvertrages Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit der Bestandsanlagen vorgesehen sind. Damit würde bei Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfs nicht nur der Neubau von Bioenergieanlagen über das EEG weitgehend zum Erliegen kommen, sondern sogar der Bestand gefährdet. Schlimme Erinnerungen aus der Pflanzenölbranche der letzten Jahre werden wach.

Insgesamt wird mit der EEG-Reform nicht mehr darauf geachtet, dass die Vergütung unter dem Strich eine prinzipielle Grundlage für wirtschaftlich rentable Investitionen bietet. Damit wird die alles entscheidende Basis für ein erfolgreiches EEG verlassen. Dieses gilt übrigens auch für weite Teile anderer Ökostromtechnologien.

Besonders deutlich wird dies am begrenzenden Ausbaukorridor und den starken Degressionen, die bei Bioenergien besonders gravierend sein können, wenn beispielsweise am Weltmarkt die Preise für die Brennstoffe anziehen. Denn anders als andere Erneuerbare Energiequellen ist Bioenergie in der Wirtschaftlichkeit stark von den Brennstoffkosten abhängig.

Im Einzelnen ist an den aktuellen EEG-Novellen-Vorschlägen bezüglich der Bioenergien zu kritisieren:

a)    fehlende oder ungenügende Anreize

  • zur Verbesserung der aktuellen ökonomischen Grundlagen, die schon zur massiven Drosselung der Neuinvestitionen führten.
  • zum notwendigen Beitrag von Bioenergien als Ausgleichsenergie. So sollte z.B. ein Vergütungssatz eingeführt werden für Kombikraftwerke aus Solar, Wind und Bioenergien oder ein Anreiz, mit Neuinvestitionen die gleiche Strommenge in nur 2.000 Jahresstunden zu erzeugen, als bisher mit etwa 8.000 Jahresstunden.
  • für Innovationsunterstützung, z.B. Biokohle und ökologische Anbaumethoden.
  • zur Ökologisierung (Stichwort Vermaisung). Es fehlen Vorgaben z.B. maximal 30 Prozent einer Fruchtart, Verbot von Gentechnik, Unterstützung von Mischfrucht und Blühwiesen.

b)   Verschlechterungen für Neuinvestitionen

  • Vorgesehener Ausbaukorridor von 100 MW deutlich zu niedrig. Es dürfte gar keinen Ausbaukorridor geben, da er wie ein Deckel wirkt und somit die Investitionen schon deutlich vor Erreichen des Deckels ersticken wird.
  • Abschaffung der Boni nicht zielführend, sondern führt ohne Kompensation nur zur Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit.
  • Die vorgesehene Streichung der Einsatzvergütungsklassen I und II wird den Neubau von Bioenergieanlagen unwirtschaftlich machen und damit einen weitgehenden Stopp des Ausbaus bringen
  • Zu kurze Übergangsregelungen

c)    Verschlechterungen für Bestandsanlagen

  • Die bisherige Flexibilitätsprämie war zur bedarfsgerechten Stromproduktion und damit zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren Energien geeignet. Die geplante Modifizierung honoriert nur noch die Reduzierung der Stromproduktion, aber nicht die Flexibilisierung.
  • Wenngleich sich auf dem Energiegipfel vom 1. April Bundeskanzlerin Merkel, Bundesenergieminister Gabriel und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Rücknahme des vorgesehenen Verbots zum Repowering von Bestandsanlagen geeinigt haben, hemmt das 100-MW-Ausbauziel weiterhin Entwicklungen der Biomasse-Branche.
  • Streichung des Luftreinhaltebonus
Quelle

Hans-Josef Fell 2014Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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