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© pixabay.com | Thomas_Ritter | Die Netznutzer sollen durch die Absenkung in den nächsten drei Jahren um rund 1,5 Milliarden Euro bei den Entgelten entlastet werden.

Bundesnetzagentur will Auszahlung vermiedener Netzentgelte abschmelzen

Die Verbraucher sollen durch die Maßnahme um 1,5 Milliarden Euro über die nächsten drei Jahre entlastet werden. In den nächsten Jahren sollen die Entgelte zunächst um jeweils 25 Prozent sinken und ab 2029 gar nicht mehr ausgezahlt werden, wie ein Entwurf der Behörde vorsieht.

Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die Festlegung zur derzeitigen Vergütung für dezentrale Einspeisung, die sogenannten vermiedenen Netzentgelte, vorgelegt und zur Konsultation gestellt. Die Behörde will damit die Netzkosten senken und die Verbraucher entlasten. Der Entwurf sieht dafür eine stufenweise Abschmelzung der Auszahlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung vor, wie die Agentur am Mittwoch mitteilte. So sollen ab 1. Januar 2026 im ersten Schritt die Entgelte um 25 Prozent gesenkt werden. In den Folgejahren folgt dann ein weiteres Abschmelzen um jeweils 25 Prozent, so dass ab 2029 keine Entgelte mehr ausbezahlt würden, so der Entwurf. In Summe könnten die Netznutzer somit in den Jahren 2026 bis 2028 um etwa 1,5 Milliarden Euro entlastet werden.

„Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß“, begründete Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, den Vorstoß. Mit der stufenweisen Absenkung werde den Betreibern von dezentralen Erzeugungsanlagen jedoch genügend Zeit zur weiteren Planung gegeben. Eine sofortige Abschaffung würde dies nicht gewährleisten.

Zum Hintergrund heißt es, dass die Vergütung für dezentrale Erzeugung im Paragraf 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt ist. Es handelt sich um eine Zahlung von den Netzbetreibern unter anderem an kleinere, konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Photovoltaik- und Windkraftanlagen fallen nicht unter die Regelungen, so die Bundesnetzagentur weiter. Die Kosten für die Zahlungen werden von allen Stromverbrauchern über die Netzentgelte getragen. Sie liegen bei jährlich etwa einer Milliarde Euro und machen etwa drei Prozent der Netzkosten aus.

Die Vergütung wurde vor mehr als 25 Jahren eingeführt. Damals ging der Gesetzgeber davon aus, dass einer lokalen Erzeugung auch ein lokaler Verbrauch folgt und übergeordnete Netzebenen nicht genutzt werden müssten, was die Gesamtnetzkosten senken würde. Angesichts des existierenden Energiesystems stimme diese Annahme immer weniger, so die Bundesnetzagentur. Auch dezentral erzeugter Strom müsse immer häufiger über längere Strecken in die Verbraucherzentren transportiert werden. Zusätzlich würden die nachgelagerten Netze so ausgebaut, um eine Region aus den vorgelagerten Netzen versorgen zu können, in der beispielsweise angeschlossene Erzeugungsanlagen nicht verfügbar seien.

Stellungnahmen bis 23. Mai möglich

Die bestehende Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten würde durch die Aufhebung der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 auslaufen. Mit ihrer neuen Festlegung wolle die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreibern Planungssicherheit geben, indem sie frühzeitig klarstellt, dass es keine Verlängerung der Regelung geben wird, so die Behörde. Stellungnahmen zum Feststellungsentwurf können bis zum 23. Mai abgegeben werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2025 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2025 weiterverbreitet werden! | „pv magazine“ 01/2025 Online bestellen!

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