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Bundesregierung erwartet ab 2021 sinkende EEG-Kosten

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD gibt die Bundesregierungen konkrete Schätzungen über die Entwicklung der EEG-Gesamtkosten in den kommenden Jahren ab. Der Höhepunkt ist für 2020 mit 33,3 Milliarden Euro zu erwarten – bis 2035 schmelzen sie dann auf 13,6 Milliarden Euro ab.

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat bei den Diskussionen über das Energiesammelgesetz gezeigt, dass es wenig für die Energiewende übrig hat. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung haben sie nun nach den Kosten der EEG-Vergütungen gefragt, darin auch impliziert, wie hoch sie wären, wenn das EEG ab Ende 2018 gestoppt würde.

Nun hat sich die Bundesregierung mit dem Energiesammelgesetz nicht allzu viele Freunde in der Solarbranche mit den Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen gemacht. Zugleich scheint ihr doch noch was an Vertrauensschutz gelegen. „Aufgrund des vorhandenen Vergütungsanspruchs über einen Zeitraum von 20 Jahren trägt das EEG vor allem aufgrund der relativ teuren Altanlagen einen großen ‚Vergütungsrucksack‘, der aus Vertrauensschutzgründen nicht verringert werden kann. Dieser Vergütungsrucksack beträgt durchschnittlich über die nächsten 20 Jahre ungefähr 16,5 Milliarden Euro pro Jahr (inflationsbereinigt, Preisbasis 2018)“, heißt es in der Antwort.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die Kosten für die Erneuerbaren-Anlagen in den vergangenen Jahren massiv gesunken seien. So erhielten 2011 installierte Anlagen Vergütungszahlungen von jährlich rund 3,8 Milliarden Euro. Die Photovoltaik-, Windkraft- und übrigen EEG-Anlagen, die in diesem Jahr in Betrieb genommen wurden, dagegen nur noch etwa 1,2 Milliarden Euro. Allerdings stünden diesen Kosten auch Markterlöse gegenüber, die durch den Verkauf des erneuerbaren Stroms erzielt würden. Wenn die Entwicklung des Börsenstroms sich wie im Referenzszenario der r2b energy consultig GmbH vollziehe, dann würden die Markterlöse für die laufenden EEG-Anlagen in den kommenden 20 Jahren bei durchschnittlich 6,2 Milliarden Euro pro Jahr liegen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. „Folglich betrügen die inflationsbereinigten Differenzkosten der Altanlagen über die nächsten 20 Jahre durchschnittlich rund 10,3 Milliarden Euro pro Jahr.“

Die AfD wollte zudem wissen, welche Vergütungsentwicklungen zu erwarten sind, wenn die Bundesregierung ihre eigenen Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2035 – also eine Steigerung auf einen Anteil von 55 bis 60 Prozent – erfüllt. Dazu erklärt die Bundesregierung: „Steigende Anteile erneuerbarer Energien implizieren bei konstantem Stromverbrauch sinkende Anteile konventionellen Stroms. Es muss also einerseits eine wachsende Menge erneuerbaren Stroms finanziert werden, andererseits aber eine sinkende Menge konventionellen Stroms. Eine isolierte Betrachtung der Entwicklung der Zahlungen für erneuerbare Energien ist daher wenig zielführend.“

Dennoch legt die Bundesregierung in ihrer Antwort auch eine Berechnung vor, wie sich die Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden (siehe Tabelle). Dabei zeigt sich, dass der Höhepunkt 2020 erwartet wird – mit 33,3 Milliarden Euro. Danach sinken die Kosten sukzessive. Dies liegt auch daran, dass ab 2021 die ersten Altanlagen aus dem EEG fallen werden. Gerade nach der Einführung des EEG 2000 gab es hohe Vergütungen, um den Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. in Deutschland überhaupt in Gang zu bringen. „Beispielsweise liegen die heutigen Kosten von Photovoltaik-Freiflächenanlagen 80 bis 90 Prozent niedriger als 2009. Bestandsanlagen werden jedoch noch bis 2030 den größten Anteil an den Einnahmen der EEG-Anlagenbetreiber ausmachen“, heißt es weiter.

 

©  Berechnungen der Bundesregierung – Entnommen aus Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Die vergangenen, aktuellen und zukünftigen Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Verbraucher“

In ihrer Antwort betont die Bundesregierung zudem auch nochmal die Bedeutung des EEG für die weltweite Kostensenkungen bei erneuerbaren Energien.

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2018
 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2018 weiterverbreitet
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04/2018
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