‹ Zurück zur Übersicht
pixabay.com | Michael Gaid

© pixabay.com | Michael Gaid

DENEFF: EEG-Umlage steigt durch weitere Industrierabatte

Bundesregierung lässt Fehlanreize zur Stromverschwendung unangetastet.

Am heutigen Freitag geben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage 2017 bekannt. Erwartet wird ein deutlicher Anstieg. Eine gewichtige Ursache dafür ist die bei der EEG-Novelle im Juli beschlossene Ausweitung der Industrieausnahmen, so die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF). Problematisch sei, dass einige Unternehmen vorsätzlich Effizienzmaßnahmen unterlassen oder sogar Strom verschwenden, um nicht aus der Regelung zu fallen. Eine lange bestehende Verordnungsermächtigung, die es erlauben würde, Entlastungen an Energieeffizienznachweise zu knüpfen, will die Bundesregierung nicht nutzen. Insgesamt, so die DENEFF, sei die Kostenbelastung der Verbraucher auf den viel zu hohen Energieverbrauch zurückzuführen, der den Ausbau von Energieerzeugungs- und Verteilungsinfrastruktur unnötig verteuere.

Der geschäftsführende Vorstand der DENEFF Christian Noll: „Die Kosten für den Umbau von Stromerzeugung und Netzen können nur durch Energieeffizienz deutlich begrenzt werden. Die Industrierabatte im EEG belohnen durch absurde Fehlanreize Energieverschwendung und die Bürger zahlen die Zeche. Die großzügige Ausweitung der Ausnahmen bei der EEG-Novelle im Juli erhöht die Umlage für alle anderen um 0,1 bis 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind insgesamt bis zu 850 Mio. Euro“.

Der derzeit kursierende Vorschlag, die EEG-Rabatte aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, lege nicht dar, wie das Problem perverser Verschwendungsanreize gelöst werden kann. Die bloße Verschiebung der Kosten von der Stromrechnung auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Ökosteuer etc., senke vielleicht die Umlage, führe aber einzig dazu, dass die Verbraucher dann „statt aus der linken, aus rechten Hosentasche zahlen“, so Noll.

Hintergrund
Um die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen eine bestimmte Stromkostenintensität nachweisen. Senken sie ihren Stromverbrauch und damit ihre Stromkostenintensität unter den Grenzwert, riskieren sie, die volle Umlage zu zahlen. Dies führt zu einem massiven Investitionsstau bei Energieeffizienzmaßnahmen und teilweise sogar zu absichtlicher Stromverschwendung. Eine Verordnungsermächtigung, die den Fehlanreiz durch die Ausrichtung der Ausnahmen an Effizienzkennzahlen beseitigen könnte, besteht seit 2014. Sie wurde aber bisher aber nicht umgesetzt. Auch im Koalitionsvertrag ist eindeutig vereinbart, Ausnahmen künftig an den Nachweis von Energieeffizienzfortschritten zu knüpfen.

Bei der EEG-Novelle 2016 wurden die Ausnahmen auf zusätzliche hunderte Unternehmen ausgeweitet, was für die anderen Verbraucher (u. a. nicht-begünstigte Unternehmen und private Haushalte) zusätzliche Kosten von 0,1 bis 0,2 Cent pro kWh zur Folge hat. Die hohen Kosten des übermäßigen Energieverbrauchs schlagen sich nicht nur in der EEG-Umlage nieder: Zusätzlich hat der Übertragungsnetzbetreiber Tennet bereits eine Erhöhung der Netzentgelte angekündigt. Diese wird direkt auf den benötigten Netzausbau zurückgeführt. Laut einer Studie im Auftrag der Agora Energiewende (2014), könnten die Kosten des Stromsystems bis 2035 um 20 Mrd. Euro im Jahr sinken, ambitioniertere Effizienzfortschritte vorausgesetzt.

Link zur zitierten Studie

Quelle

Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) | 2016

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren