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© pixabay.com | geralt | Der Paragraph zum 52-Gigawatt-Deckel ist aus dem EEG gestrichen.

Deutsche Solarbetreiber-Club startet Rechtsauskunft

Der Deutsche Solarbetreiber-Club e. V. (DSC) bietet ab sofort eine bundesweite anwaltlich betreute Rechtsauskunft speziell für Solarbetreiber an.

Diese Beratung ist notwendig, weil die Rechtslage für die Nutzer von Solaranlagen teils kompliziert erscheint und einige Akteure die rechtlichen Laien mit überhöhten oder sogar erfundenen Kosten und Gebühren zur Kasse bitten. Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist für Clubmitglieder kostenlos.

Als Kooperationspartner konnte der DSC die Karlsruher Kanzlei NÜMANN+LANG gewinnen. Deren Inhaber Rechtsanwalt Peter Nümann ist seit Jahren Spezialist für Erneuerbare Energien. Sein Engagement im DSC sieht er auch als Beitrag dafür, dass den Anlagenbetreibern ihre Rechte bewusster werden und sie Rechtsfragen überhaupt stellen: „Anlagenbetreiber müssen sich von den Netzbetreibern und anderen Geschäftspartnern nicht alles gefallen lassen“, so Nümann.

Von Willkür betroffen war beispielsweise ein Clubmitglied mit seiner im Jahr 2013 erweiterten Photovoltaikanlage. Der Netzbetreiber verlangte 140 Euro für eine angebliche Inbetriebnahmeprüfung. Als das Mitglied auf Anraten Peter Nümanns die Zahlung verweigerte und die Rechtsgrundlage der Rechnungsstellung verlangte, zog der Netzbetreiber die Forderung zurück.

Thomas Seltmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht & Steuern im Club: „Die anwaltliche Auskunft  bringt mehr Rechtssicherheit bei den gesellschaftlich wichtigsten aber juristisch schwächsten Protagonisten der Energiewende: Den einzelnen Bürgern.“

Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist denkbar einfach und ohne versteckte Kosten: Mitglieder geben ihre Frage über ein einfaches Online-Formular ein und erhalten innerhalb einer Woche die verlässliche Antwort eines Rechtsanwalts. Beantwortet werden zum Beispiel rechtliche Fragen zur EEG-Vergütung und EEG-Umlage, zu Eigenverbrauch, Haftung, Versicherung oder Vertragsfragen.

Der DSC weitet mit der Rechtsauskunft seine Serviceleistungen für Clubmitglieder weiter aus. Schon bisher bekommen Mitglieder unter anderem Rabatte für Weiterbildungsveranstaltungen, für die Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung oder für die professionelle Reinigung ihrer Solarmodule. Weitere Angebote zu Versicherung und Anlagenwartung bereiten die Club-Aktiven derzeit vor.

„Unser Anspruch ist, dass sich die 4 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat nicht nur politisch und ideell auszahlen, sondern auch finanziell für jedes einzelne Mitglied“, so der Vereinsvorsitzende Jan Wecke. Einen großen Teil der Mitgliedsbeiträge holen die meisten Solarbetreiber allein über Steuererstattungen wieder herein.

Quelle

Deutsche Solarbetreiber-Club e. V. | Thomas Seltmann 2014

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