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© pixabay.com | moses | Auch wenn immer noch etwas anderes behauptet wird: Holzpellets sind kein Klimaschutz.

Feinstaubdebatte um Pellets dauert an

Viele Bebauungspläne verhindern klimafreundliche Pelletheizungen mit dem Argument des „gesundheitsschädlichen Feinstaubs“. Ob eine einzelne Stadt so etwas sinnvoll regeln kann und muss, darüber diskutierten Pelletbranche und Senatsverwaltung in Berlin.

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hatte zum presseoffenen Gespräch in ein Gebäude mit großer Pelletheizung in Berlin-Reinickendorf eingeladen. Geschäftsführer Martin Bentele betonte ein ums andere Mal, moderne Pelletheizungen erfüllten die strenge zweite Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Städte wie Berlin dürften deshalb nicht mit eigenen Brennstoff-Regelungen zu Bebauungsplänen ein „Nebengesetz“ schaffen.

Als Kernproblem stellte sich in der stellenweise hitzig geführten Diskussion heraus, dass der Bund viele wichtige Feinstaubquellen abseits der Pelletheizung nicht ausreichend mit Grenzwerten für den Ausstoß (Emission) regelt, aber dennoch von den Städten verlangt, dass Höchstwerte für die Einwirkung vor Ort (Immission) eingehalten werden. Dabei sind in Berlin und anderswo wichtige Grunddaten zu den Quellen des Feinstaubs noch gar nicht erhoben. Alles zusammen führt zu teils widersinnigen Verhältnissen.

Zufall des Standorts spielt mit

Eine Vorgabe des Senats für den Flächennutzungsplan hat zum Beispiel im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf dazu geführt, dass mehr als 50 der 342 Bebauungspläne eine Formulierung enthalten, nach der ein Brennstoff nicht zulässig ist, wenn mehr Staub ausgestoßen würde als bei der Heizölsorte EL. Das berichtete Jörg Lenk vom Verband für Energiehandel Südwest-Mitte (VEH), der sich die Mühe gemacht hat, diese und etliche weitere Pläne durchzusehen. Im jeweiligen Geltungsbereich gibt es damit praktisch ein Verbrennungsverbot für Holz in Zentralheizungen, und zwar unabhängig davon, ob der Abgasgrenzwert der BImSchV eingehalten würde. 

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

EnBauSa.de | Alexander Morhart 2017

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