Höchstspannungsnetze dürfen auch vollständig erdverkabelt werden
In der öffentlichen Debatte steht einer Forderung nach vollständiger Erdverkabelung der neuen HGÜ-Leitungen, z.B. SuedLink die Behauptung entgegen, dass dies rechtlich nicht zulässig wäre.
Vor allem Netzbetreiber wie Tennet verweisen darauf, dass der Gesetzgeber nur engbegrenzte Teilerdverkabelungsstrecken zu lassen würde, aber keine Erdverkabelung als Regelfall. Die Bundesregierung sieht dies offensichtlich anders. Rechtliche Gründe sprechen aus ihrer Sicht nicht gegen eine vollständige Verkabelung, sondern lediglich technische und wirtschaftliche Argumente, sobald der gerade im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzesentwurf im Bundestag verabschiedet ist. Eine Analyse derAntwort der Bundesregierung vom 28.4.2015 auf die Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu „Bürgerbeteiligung und Erdverkabelung beim Stromnetzausbau“ zeigt dies klar in der Antwort auf die Frage Nr. 34 auf. Dort erwähnt die Bundesregierung keine rechtlichen Aspekte gegen eine Vollerdverkabelung als Hinderungsgrund.
Mit voranschreitender Entwicklung und Erkenntnissen könnten die technischen und wirtschaftlichen Gründe aber durchaus ausgeräumt werden, was gerade bei den geplanten Gleichstromleitungen leichter erscheint, als bei den Wechselstromleitungen.
Nun gilt es auf die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber politisch Einfluss zu nehmen, damit sie die Erdverkabelung als Regelfall anerkennen und planerisch auch anwenden, sowie erste Pilotverfahren ausschreiben, um endlich belastbare Erkenntnisse z.B. über die Kosten zu bekommen. Im Bundestag gibt es entsprechende Bewegungen. Selbst Wirtschaftsminister Gabriel forderte kürzlich bei seiner Rede auf dem BDEW Kongress die großen HGÜ Leitungen weitgehend unter die Erde zu legen. (Die entsprechende Passage finden Sie ab Minute 39.)
Tatsächlich würde die vollständige Erdverkabelung die Akzeptanz für die neuen Leitungen wie den SuedLInk enorm verbessern. Die Erdkabel würden nur eine Schneise von 20 Metern im Wald benötigen, die Freileitungen dagegen 80 Meter. Zudem können die Erdkabel mit Beton durchwurzelungsfest ummantelt werden, weshalb die Schneise sogar wieder zuwachsen könnte. Die Landschaftsoptik wäre anders als bei den hässlichen Freileitungen vollständig geschützt. Die von vielen Anwohnern gefürchteten gesundheitlichen Emissionen gibt es mit Erdkabeln nicht.
Quelle
Hans-Josef Fell 2015 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG