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In Bayern droht für 200.000 Photovoltaik-Anlagen ein Vergütungsstopp

Viele Eigentümer von PV-Anlagen sind nicht beim Marktstammdatenregister gemeldet.

Während der Gesetzgeber noch an einer finanziellen Nachfolgeregelung für einige wenige Photovoltaikanlagen arbeitet, die nach 20 Jahren Betrieb ab dem 31.12.2020 ausgefördert sind, bahnt sich für viele Photovoltaik-Anlagenbetreiber in Bayern ein hausgemachtes viel größeres Problem an: Wer seine Anlage bis zum 31.01.2021 nicht amtlich registriert hat, bekommt keine Vergütung mehr für seinen eingespeisten Strom. So will es der Gesetzgeber. Die erforderliche Meldung an das sog. Marktstammdatenregister haben nach Informationsstand des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW nur etwa zwei Drittel der Anlagenbetreiber bisher erledigt.

„Es wäre doch ein Jammer, wenn die Anlagenbetreiber ab Februar 2021 kein Geld mehr für den eingespeisten Strom vom Netzbetreiber erhalten. Da hilft nur schnell die Anmeldung im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur nachzuholen und damit ist der Zahlungsfluss sichergestellt“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW.

Fast alle der rund 600.000 Photovoltaik-Anlagen in Bayern erhalten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom regelmäßig eine Vergütung von ihrem Netzbetreiber. Diese Zahlung liegt deutlich über dem Marktwert. Für die Differenz kommen alle Stromkunden die Elektrizität aus dem Netz beziehen über die EEG-Umlage auf. Neben vielen Privilegien haben die Anlagenbetreiber aber auch die Pflicht, ihre Anlage(n) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) anzumelden. Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (einschließlich Stromspeicher) müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein; danach in Betrieb genommene Anlagen bereits einem Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber informieren die Anlagenbetreiber regelmäßig über diese von ihnen zu erledigende Aufgabe.

In Bayern sind derzeit rund 200.000 Anlagen noch nicht registriert. Diese Arbeit ist mit ein paar Klicks im Internet erledigt. Auch für ungeübte Internetnutzer ist das in einer halben Stunde geschafft. Es gibt diverse Vermutungen, warum das so schleppend vonstattengeht. „Die Daten im Marktstammdatenregister sind für jedermann zugänglich. Da werden wohl einige Anlagenbetreiber auch Angst vor dem Finanzamt haben, denn der recht ordentliche Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage muss regelmäßig versteuert werden“, resümiert Detlef Fischer.

Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW hat ab dem 07.10.2020 eine Hotline geschaltet, bei der sich betroffene Anlagenbetreiber über ihre Pflichten und die weitere Vorgehensweise informieren können: 089-380182-65 (Frau Siglinde Sonnenholzer).

Quelle

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW 2020

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