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pixabay.com | Antranias

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Krachendes Mühlwerk im reißenden Bach?

„Es klappert die Mühle am rauschenden Bach.“ Dieser alte Volkslied-Vers verliert immer mehr seinen echten Klang. Denn alte oder ehemalige Mühlen mit kleinen Wassertriebwerken drin sind mehr und mehr bedroht.

Bedrängt von überbordender Bürokratie. Deren amtliche Anforderungen erdrücken das wirtschaftliche Überleben solcher Kleinwasserkraftanlagen. Dabei tragen sie zur ortsnah verlässlichen Stromversorgung bei, halten notwendiges Nass für Feuerwehren, Fische und zum Hochwasserschutz zurück, erlauben oft Bade-Genuss und kühlen im Sommer das Kleinklima.

11. März 2011: Atomunfall Fukushima. Bundestag und Bundesrat beschließen kurz danach die „Energiewende“. Also raus aus der Kernkraft bis 2022. Doch: Woher soll bis dahin der Strom stammen?

Bewährte, bei der Bevölkerung beliebte Erneuerbare-Energie-Kraftwerke bestärken die „Energiewende“ schon heute. Etwa alte oder ehemalige Mühlen. Die elektrische Nennleistung von gut 200 von ihnen liegt in Baden-Württemberg zwar oft ‚nur’ bei 5 bis 25 Kilowatt. Aber dank eines hohen energetischen „Wirkungsrads“ der Wasserkraft erarbeitet ein 5-Kilowat-Wassertriebwerk übers Jahr 20.000 und mehr Kilowattstunden Elektrizität. Und zwar meist auch nachts, wenn andere erneuer–‐ bare Energieträgerinnen ruhen. Ein 5-Kilowatt-Sonnenkraftwerk (Photovoltaik) liefert dagegen nur rund 5.000 bis 6000 Kilowattstunden Strom pro Jahr – ausschließlich bei Tageslicht.

Außerdem weisen alte und ehemalige Mühlen noch viele andere Vorteile der Kleinwasserkraft auf. Ihre Stau- und Abflussbereiche vergrößern Wasserflächen: mehr Lebensräume für Fische. Das gestaute Nass kann Löschwasser für Feuerwehren und kühle Fluten für Badende bieten. Vor den Triebwerken wird Müll aus den Fluten gezogen. Mühlareale mildern Hitze und locken Reisende. Oft architektonisch ansprechend. Gelegentlich gar mit eigener Gastronomie.

Solche traditionell bewährten Kleinwasserkraftwerke sind aber immer stärker bedroht. Vor allem überzogene Amts-Auflagen – offiziell begründet mit ‚Ökologie’ – würgen die Wirtschaftlichkeit solch meist mittelständisch unterhaltener Kleinbetriebe ab. Forderungen nach Gutachten treiben die Kosten weiter hoch. Ein Landes-Förderprogramm Baden-Württembergs liegt seit Monaten auf Eis – wegen Bedenken aus Brüssel. Dabei erhalten Kleinwassermühlen in der Regel für ihren Strom nur 7,67 Eurocent netto je Kilowattstunde. Meist schon seit Inkrafttreten des „Stromeinspeisungsgesetzes“ 1991 (damals: rund 15 Pfennige).

Die „Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg eV“ (AWK) appelliert deshalb an Politik und Verwaltung, angestammte „Alt“-Eigentumsrechte der Wasserkraft zu respektieren und sie nicht mit fachlich kaum nachvollziehbaren Forderungen zu bedrohen.

Quelle

Arbeitsgemeinschaft
Wasserkraftwerke
Baden-­‐Württemberg
eV 2016
| Julian
Aicher 2016

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