Mehr Kosteneffizienz bei Erneuerbaren Energien kommt nicht durch Ausschreibungen
Mit der neuesten EEG Novelle hat die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der Erneuerbaren Energien herbeigeführt.
So sollten die angeblich wettbewerblichen Ausschreibungen die Kosten begrenzen. Laut Bundesregierung sei dies auch gelungen. Diese Behauptung ist jedoch wissenschaftlich auch von Uwe Nestle, unabhängiger Berater für Energie- und Klimapolitik, widerlegt.
Auch die Energy Watch Group hat erst jüngst eine Studie vorgelegt, wonach die Ausschreibungen große Nachteile für den Klimaschutz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien schaffen.
Die Bundesregierung behauptet dennoch wiederholt, dass die neuesten Novellen das EEG kosteneffizienter gemacht hätten. Rainer Baake, zuständiger Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: „Das hohe Wettbewerbsniveau, die daraus resultierenden niedrigen Zuschlagpreise und die hohe Bürgerbeteiligung zeigen, dass der von uns eingeleitete Paradigmenwechsel von staatlich festgesetzten Fördersätzen hin zu wettbewerblich ermittelten Preisen gut funktioniert.“
Tatsächlich bremst der Wechsel zu Ausschreibungen jedoch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, bringt keine hohe Bürgerbeteiligung und schafft nicht einmal eine höhere Kosteneffizienz oder -einsparung gegenüber dem EEG mit Einspeisevergütungen. So hat der stets von der Bundesregierung gepriesene Paradigmenwechsel lediglich zur Folge, dass die Klimabilanz Deutschlands leidet.
Insgesamt machen die Ausbaubegrenzungen für Ökostromanlagen das EEG ineffizienter. Denn das EEG ist schon seit 2013 sehr kosteneffizient und hat dabei im Vergleich zu 2010 enorme Fortschritte gemacht- und das noch vor der Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell. Somit war eine Ausbaudeckelung nicht notwendig gewesen. Die Tatsache, dass in der sich dem Ende nahenden Legislaturperiode dank EEG Einspeisevergütung wesentlich mehr Windanlagen gebaut wurden als durch die Regierung beschlossen, hat die Kosteneffizienz erheblich erhöht, mit geringen Auswirkungen für die Verbraucher. Ein Ausbaudeckel ist für die Kosteneffizienz also nicht nötig, vor allem bei den kostengünstigen Technologien wie Wind an Land und Sonnenenergie.
Die Umstellung auf das Ausschreibungssystem war also aus Kostensicht nicht notwendig und ist im Gegenteil sogar nicht erfolgreich. Die Umstellung war sogar riskant. Es ist sehr wahrscheinlich, dass staatliche Einspeisevergütungen zu den gleichen Vergütungsabsenkungen geführt hätten. Die bisherigen Ergebnisse der Ausschreibungen lassen nämlich nicht darauf schließen, dass die Ausschreibungen niedrigere Vergütungen zur Folge haben, als sie es im alten EEG-System erreicht hätten, in dem die Vergütungshöhe durch den Bundestag bestimmt wurde.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vergleicht die Auswirkungen verschiedener politischer Instrumente auf Risikofaktoren und damit auf die Finanzierungskosten für Investitionen in die Energiewende. Mit grünen Zertifikaten oder fixen Marktprämien würden laut Studie enorme Finanzierungsprobleme mit zusätzlichen Kostensteigerungen um die 30 Prozent entstehen- mit entsprechender Belastung für die Verbraucher. Das DIW Berlin betont, dass sich Risiken und Fokus der Förderung verschoben haben. Diese Verschiebung muss bei Maßnahmen zur Minimierung der Finanzierungsrisiken berücksichtigt werden und auch Thema bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sein.
Die Umstellung auf Ausschreibungen hat daher ihr Ziel klar verfehlt.. Der neue Bundestag muss sich daher wieder auf die Kernpunkte des ursprünglichen EEG konzentrieren und die Ausschreibungen unter 40 MW Einzelinvestitionen abschaffen, verbunden mit einer Modernisierung des EEG, welches mit einer Kombikraftwerksvergütung endlich auch die Netzintegration befördert. Ausschreibungen sind genau dafür nicht in der Lage.
Quelle
Hans-Josef Fell 2017 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG