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BHKW-Infozentrum | Förderung für Mini-KWK-Anlagen nach der Förderrichtlinie 2015

© BHKW-Infozentrum | Förderung für Mini-KWK-Anlagen nach der Förderrichtlinie 2015

Mini-KWK-Anlagen erhalten ab 2015 mehr Geld

Die Fördersätze werden teilweise deutlich angehoben, um die Attraktivität eines Mini-KWK-Einsatzes zu erhöhen. Effizienz und Flexibilität stehen im Fokus.

Kleine KWK-Anlagen, die dezentral für Gebäude Strom und Wärme erzeugen, können aufgrund ihrer hohen Brennstoffausnutzung sowie flexiblen Bereitstellung der Leistung signifikant zum Gelingen der Energiewende beitragen.
Daher fördert das Bundesumweltministerium bereits seit 2012 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den Einsatz hocheffizienter Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung.

Zum 1. Januar 2015 tritt nun die novellierte Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW in Kraft. Hierdurch werden die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.

Zukünftig besteht die Mini-KWK-Förderung aus drei Förderbausteinen. Die Basisförderung soll dazu beitragen, eine möglichst hohe Marktdurchdringung hocheffizienter und flexibler Mini-KWK-Anlagen zu erreichen.
Um Impulse für eine besonders effiziente Energiebereitstellung zu setzen, werden zwei zusätzliche Förderelemente eingeführt. Die Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ soll zum verstärkten Einsatz von Brennwertwärmetauschern in Mini-KWK-Anlagen beitragen. Die Bonusförderung „Stromeffizienz“ soll dazu beitragen, verstärkt Mini-KWK mit besonders hoher Stromausbeute einzusetzen. Damit setzt die Mini-KWK-Richtlinie Impulse für die Weiterentwicklung und Markteinführung neuer Technologien mit hohen elektrischen Wirkungsgraden wie z.B. Brennstoffzellen.

„Der Förderbetrag für 2015 erhöht sich gegenüber der bisherigen Mini-KWK-Förderung um bis zu 160%“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Eine Mikro-KWK-Anlage mit 1 kW, die alle Bonusförderungen in Anspruch nehmen kann, erhält 3.515,- Euro.

Weitere Informationen zur Mini-KWK-Richtlinie finden Interessierte auf der Informationsseite zum Mini-KWK-Impulsprogramm
Anträge können ab dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) eingereicht werden.

Quelle

BHKW-Infozentrum GbR 2015

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