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Neue KfW-Speicherförderung verfehlt das Ziel einer marktkonformen Förderung

Berechnungen von EuPD Research zeigen, dass in 2018 die spezifisch förderfähigen Kosten für Speichersysteme auf durchschnittlich ca. 100 €/ kWp absinken.

Weder das Fördervolumen noch die spezifische Förderhöhe können so eine signifikante Entwicklung des Marktes für PV-Speicher unterstützen. Prognosegemäß kann in 2016 nicht einmal jede vierte Speicherinstallation gefördert werden. 

Mit einem angekündigten Volumen von 30 Mio. € startet am 1. März 2016 das lang erwartete neue Förderprogramm für Photovoltaik-Speichersysteme. Der neue Förderrahmen beinhaltet einen halbjährlich sinkenden Fördersatz, wobei das Fördervolumen in drei jährlichen Teilbudgets bereitgestellt werden soll.

Im deutschen Absatzmarkt wurden bis Ende 2015 ca. 30.000 Speichersysteme installiert. Für das aktuelle Jahr 2016 wird ein weiterer Anstieg der Neuinstallationen auf etwa 21.000 Systeme erwartet. Die Verteilung des Förderbudgets soll über 3 Jahre geschehen, so dass bei einer Gleichverteilung von jeweils 10 Mio. Euro pro Jahr bis 2018 ausgegangen werden kann. Unter Verwendung des aktuellen Preisniveaus im Markt ergibt sich in 2016 eine durchschnittliche Fördersumme von ca. 2.000 Euro je Speichersystem, wodurch sich die Förderung auf 5.000 Systeme und damit auf weniger als ein Viertel des Marktes im aktuellen Jahr beschränkt. 

„Auch zukünftig ist von weiterhin sinkenden Preisen für Speichersysteme auszugehen. Dies führt bis 2018 zu spezifisch förderfähigen Kosten von ca. 100 €/ kWp“, fasst Martin Ammon, Leiter Volkswirtschaft beim Bonner Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmen EuPD Research zusammen.

Für ein durchschnittliches Speichersystem mit 6 kWh Nettokapazität und einer 6 kWp Photovoltaik-Anlage bedeutet dies gerade einmal einen Tilgungszuschuss von 600 Euro. Dem gegenüber bestehen die Notwendigkeit und der Aufwand zur Kreditbeantragung über die Hausbank.

„Die Erfahrungen mit der ersten Speicherförderung haben gezeigt, dass der bürokratische Aufwand zur Beantragung des KfW-Darlehens als Hemmnis nicht zu unterschätzen ist.“, so Ammon. Entsprechend ist spätestens in 2018 bei einer Förderquote von 13 bzw. 10% kaum eine Anreizwirkung zur Installation von PV-Speichersystemen über das Förderprogramm zu erwarten. 

Quelle

EuPD Research 2016

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