Neues Leben für alte Solaranlagen ermöglichen
Ende des Jahres fallen viele Ökostromanlagen aus der EEG-Förderung. Mit einem Positionspapier zu alten Solaranlagen zeigt die NATURSTROM AG neue Perspektiven für diese auf.
Der im Referentenentwurf zum EEG 2021 verfolgte Ansatz geht hier nicht weit genug. Anstatt nur die Abnahme der Volleinspeisung durch die Netzbetreiber als Option zu ermöglichen, schlägt der Öko-Energieversorger einfachere Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch sowie für eine aktive Marktteilnahme vor.
„Es ist richtig, dass das Bundeswirtschaftsministerium alten Solaranlagen nach dem Ende ihres EEG-Förderzeitraums neue Perspektiven schaffen will. Dabei sollte es aber nicht nur um ein Gnadenbrot lebensverlängernder Maßnahmen gehen. Die Altanlagen sollten zu wirklich neuem Leben erweckt werden durch die Nutzung für Eigenverbrauch und neue Vermarktungsformen“, macht Dr. Tim Meyer, Vorstand der NATURSTROM AG, mit Blick auf den Referentenentwurf zum EEG 2021 deutlich.
Im bisherigen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist für die PV-Altanlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp eine weitere Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber nach Standardlastprofil und gegen Durchleitung der Marktwerte vorgesehen – allerdings nur bei Volleinspeisung des erzeugten Stroms. Davon werden allerdings noch nicht näher benannte Vermarktungskosten abgezogen und es sind sogar Pönalen vorgesehen, wenn bei diesem Weg nicht die gesamte Erzeugung ins Netz eingespeist wird. Sowohl eine (anteilige) Eigenbedarfsnutzung des Stroms als auch eine eigenständige Vermarktung des Stroms bedürften damit einer viertelstundengenauen Bilanzierung. Deren Kosten übersteigen die potenziellen Erträge bei kleinen Anlagen jedoch noch bei Weitem. Technisch und energiewirtschaftlich einfachere Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung kleiner Anlagen sind im EEG-Entwurf nicht vorgesehen.
NATURSTROM plädiert stattdessen für bürgernähere, dezentrale Optionen für den Weiterbetrieb alter Solaranlagen. Das vom dem Öko-Energieversorger erarbeitete Konzept sieht zwar ebenfalls eine weitere Abnahme des Sonnenstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwert-Vergütung, hier mit einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 ct/kWh, als Möglichkeit vor. Dies soll jedoch auch für Teilmengen des Stroms gelten. Die Belastung von eigenverbrauchtem Strom mit der EEG-Umlage muss aus Sicht des Unternehmens zudem abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 kWp. Des Weiteren soll eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können. Für Kleinstanlagen bis 7 kWp soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen sind Überganszeiten vorgesehen. Damit wird im Gegensatz zum Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eine private Nutzung des Stroms, entweder als Eigenverbrauch und/oder in der Direktvermarktung, für welche dann natürlich auch Ökostrom-Herkunftsnachweise generiert werden können, das Zielbild für alle Anlagen.
„Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können,“ so Meyer weiter. „Gerade die ersten und weiterhin gut laufenden alten Solaranlagen-Anlagen könnten so erneut an der Pionierarbeit für neue dezentrale Geschäftsmodelle beteiligt sein.“