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Onshore-Fördersatz wird deutlich abgesenkt

b 2016 werden die EEG-Fördersätze für Windenergie an Land sowie für Biomasse sinken, informierte die Bundesnetzagentur.

Für die Windkraft werde die Förderung um 1,2 Prozent und für Biomasse um 0,5 Prozent verringert. Die Agentur begründete die deutliche Absenkung bei Windkraft damit, dass der Netto-Zubau bei Wind an Land oberhalb des vom EEG vorgeschriebenen Zubaukorridors liegt. Bei den Biomasseanlagen dagegen befinde sich der Zubau innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Größenordnung.

In der 2014 verabschiedeten EEG-Reform sind so genannte Zubaukorridore festgeschrieben, um die Kosten für die Ökostromförderung zu begrenzen. Für die Windenergie an Land liegt dieser Korridor zwischen 2.400 und 2.600 Megawatt Zubau pro Jahr. Liegt diese innerhalb des Korridors, sinkt die Förderrate um eine „Basisdegression“ – im Fall der Windenergie an Land sind das 0,4 Prozent pro Jahres-Quartal. Geht mehr Windkraft ans Netz als der „Korridor“ erlaubt, sinkt die Förderung stärker.

Im aktuellen Bezugszeitram kamen, so die Netzagentur, mit 3.666 Megawatt deutlich mehr als die maximal möglichen 2.600 Megawatt Windenergie an Land hinzu. Demensprechend sollen die Fördersätze mit 1,2 Prozent deutlich sinken. Anders bei Biomasse: In den vergangenen zwölf Monaten wurden laut Bundesnetzagentur 71 Megawatt Biomasse zugebaut, damit bleibt sie unter der 100-Megawatt-Ausbaugrenze. Der Fördersatz wird damit mit 0,5 Prozent nur um die ohnehin vorgesehene Basisdegression verringert.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | fme 2015

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