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Photovoltaik-Speicherförderung geht mit verschärften Anforderungen weiter

Heute startet das neue KfW-Programm, mit dem Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gefördert werden. Schnell sein, könnte sich diesmal doppelt lohnen, denn bereits zum 30. Juni werden die Tilgungszuschüsse gesenkt. Die Anforderungen an die Photovoltaik-Speichersysteme werden dagegen erhöht.

Am 1. März startet die neue Photovoltaik-Speicherförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Bundeswirtschaftsministerium hatte dies vor etwa anderthalb Wochen bekanntgegeben. Mit dem neuen Förderprogramm sind höhere technische Forderungen an die Batteriespeicher verbunden. Nach der Bekanntmachung kann die Förderung für die Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage bis 30 Kilowatt Leistung beantragt werden. Diese muss auch nach dem 31.12. 2012 installiert worden sein.

Als Förderung wird dabei ein Zuschuss zur Tilgung des für die Investition bei der KfW in Anspruch genommenen Kredits gewährt. Der Zuschuss berechnet sich der Bekanntmachung zufolge als Anteil an den förderfähigen Kosten und wird mehrfach im Verlaufe der Förderung bis Ende 2018 gesenkt. Zwischen 1. März und 30. Juni liegt der Tilgungszuschuss bei 25 Prozent. Im zweiten Halbjahr 2016 sinkt er auf 22 Prozent. In Halbjahresschritten wird er dann immer um weitere drei Prozent sinken und liegt im zweiten Halbjahr 2018 dann noch bei zehn Prozent. Die maximal spezifischen förderfähigen Kosten liegen dabei für die Investition in ein neues kombiniertes Batteriespeicher-Photovoltaikanlagensystem bei 2000 Euro pro Kilowattpeak. Im Falle einer Nachrüstung liegen die maximalen spezifischen förderfähigen Kosten bei 2200 Euro pro Kilowattpeak.

Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. So dürfe unter anderem die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt maximal 50 Prozent der installierten Leistung betragen. Diese Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung bestehe für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage, mindestens aber 20 Jahre und erstrecke sich auch auf einen Weiterbetrieb der Anlage nach Außerbetriebnahme des Speichersystems. Der Wechselrichter müsse über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparamentrierung sowie zur Fernsteuerung verfügen. Die Batterien des Speichersystems müssten auch über eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren verfügen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Die verschiedenen Anforderungen müssten durch Zertifizierungen, gegebenenfalls durch Händler- und Herstellererklärungen nachgewiesen werden. Die geförderten Batteriespeicher müssten zudem in Deutschland installiert werden und mindestens fünf Jahre „zweckentsprechend“ betrieben werden. In dieser Zeit dürfe der Photovoltaik-Speicher nicht stillgelegt und nur dann verkauft werden, wenn ein entsprechender Weiterbetrieb nachgewiesen werde.

Die führenden deutschen Hersteller von Photovoltaik-Batteriespeichern wie Sonnen und E3/DC teilten bereits mit, dass ihre Systeme die erhöhten Anforderungen für die neuaufgelegte Förderung erfüllen. Insgesamt sollen 30 Millionen Euro bis Ende 2018 zur Verfügung stehen. Bereits zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 gab es eine Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher. In diesem Zuge sind bereits etwa 19.000 Speichersysteme in Deutschland gefördert worden. „Wir rechnen mit einer weiter stark anziehenden Nachfrage. Die Kosten für Heimspeicher sind inzwischen so stark gesunken, dass sie für jeden Eigenheimer erschwinglich werden. Sonnenstrom aus der Konserve liegt voll im Trend“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der Verband hatte sich im Vorfeld für eine Fortsetzung der Photovoltaik-Speicherförderung stark gemacht.

Auch die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen begrüßt die Fortsetzung der Speicherförderung ausdrücklich. Das dort angesiedelte Institut für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe (ISEA) hatte schon beim ersten Förderprorgramm das Monitoring übernommen und sich im vergangenen Jahr für die Fortsetzung ausgesprochen.  „Die Anpassungen der Richtlinien zum KfW-Förderprogramm orientieren sich in weiten Teilen an den wissenschaftlichen Empfehlungen, die wir Ende des letzten Jahres auf unserer Website veröffentlicht haben“, sagt Kai-Philipp Kairies von der RWTH Aachen auf Anfrage von pv magazine. „Wir halten die seitens des BMWi getroffenen Maßnahmen für geeignet, die Technologieentwicklung  weiter positiv zu beeinflussen und den volkswirtschaftlichen Nutzen langfristig zu steigern. Insbesondere die Verlängerung der Garantiedauer für den Batteriespeicher sendet ein starkes Signal an Hersteller und Endkunden, auf nachhaltige Technologien zu setzen“, so der Wissenschaftler weiter. Mit 30 Millionen Euro ist die Förderung geringer als noch im alten Programm, allerdings ist sie degressiv ausgestaltet und werde damit wohl über die erste Periode des Förderprogramms hinaus verfügbar sein. „Ich könnte mir vorstellen, dass mit den 30 Millionen Euro etwa 15.000 Speicher gefördert werden können, dies ist aber eine vorläufige Abschätzung – sobald die ersten Monate der Förderung ausgewertet sind, können wir oder die KfW hier Näheres sagen“, so Kairies weiter.

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Zur Anmeldung | Mehr Informationen, weitere Webinare und Materialien zu vergangenen Webinaren
Quelle

pv-magazine.de | Sandra Enkhardt 2016

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