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© pixabay.com | Hans | Der wirtschaftliche Betrieb einer Photovoltaik-Anlage ist demnach einzig durch einen möglichst hohen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms möglich. Um folglich die Überschusseinspeisung der Photovoltaik-Anlage zu minimieren, resultiert daraus die Installation von deutlich kleiner dimensionierten Anlagen.

Post-EEG-Ära: PV-Anlagenbesitzer sehen Netzbetreiber und Energieversorger in der Pflicht

Wenn die Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung laufen, dürfen sie nach derzeitigen EEG-Recht nicht einfach so weiter einspeisen, sondern brauchen einen Abnehmer für ihren Solarstrom. Gerade Betreiber älterer EEG-Anlagen wünschen sich Informationen für die weitere Nutzung ihrer Systeme nach dem Ende der Förderung.

Das Jahr 2021 ist nicht mehr fern – dann laufen die ersten Anlagen aus der EEG-Förderung. Daher wundert es kaum, dass das Thema, wie die Anlagen dann weiterbetrieben werden können, vermehrt auf die Tagesordnung kommt. EuPD Research hat dazu eine aktuelle Erhebung in seinem „Endkundenmonitor“ gemacht. Sie zeigt, dass sich mehr als die Hälfte der befragten Besitzer älterer Photovoltaik-Anlagen bereits mit dem Thema „Post-EEG“ beschäftigt haben, wie die Bonner Marktforscher am Donnerstag mitteilten.

Auch wenn der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland erst gegen Ende der 2000er Jahren richtig Fahrt aufnahm, so sind es EuPD Research zufolge doch bis 2025 bereits etwa 80.000 Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung, die aus der Solarförderung laufen werden. Bei der Befragung, die sich an Betreiber richtete, die ihre Photovoltaik-Anlage vor 2010 installiert haben, ergab, dass sich die Hälfte von ihrem Netzbetreiber oder Energieversorger Informationen zum weiteren Betrieb ihrer Anlagen nach Ende der EEG-Förderung wünscht.

Der Solarstrom der ersten Photovoltaik-Anlagen wird vor allem ins Netz eingespeist. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen die Betreiber dies nach dem Ende der EEG-Förderung nicht einfach so fortsetzen, sondern müssen einen Abnehmer für ihren Strom finden. Andernfalls kann der Netzbetreiber dies als „wilde Einspeisung“ werten. Die Ergebnisse von EuPD Research zeigen, dass sich viele Anlagenbetreiber wünschen, eine neue Abnahmeregelung mit einem Stromanbieter zu schließen. Ein Teil der Befragten hofft dagegen auf eine staatliche Anschlussregelung. Die Photovoltaik-Anlage abzuschalten und nicht weiter zu nutzen, ist dagegen nur für wenige Befragte eine Option, wie es von EuPD Research heißt.

Derzeit erstellen die Bonner Marktforscher zum neuen Mal ihren Endkundenmonitor. Sie fragen dabei klassische Themenfelder wie Markenbekanntheit, Markenwahl und Weiterempfehlung von Solarmodulen, Wechselrichtern sowie Batteriespeichern ab. In diesem Jahr liegt ein Fokus zudem auf den Bereichen Digitalisierung und Post-EEG. Noch bis Ende August läuft die Befragung der Betreiber.

EuPD Research | Vor allem vom Netzbetreiber oder Energieversorger wünschen sich Anlagenbetreiber Informationen, wenn es darum geht, wie sie ihre Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung weiter nutzen können.
Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2019
 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2019 weiterverbreitet
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magazine“ 02/2019
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