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Solardeckel überschattet Sonderauktionen

Nachbesserungen am Energiesammelgesetz sind unzureichend / Ausbauziele für Solarenergie sollten deutlich angehoben werden.

Die Solarbranche begrüßt die von der Bundesregierung in den nächsten drei Jahren geplanten Sonderausschreibungen ebenerdig errichteter Solarparks. Überschattet werden diese aber nach Einschätzung der Solarwirtschaft von einer nach wie vor im Raum stehenden Deckelung und kurzfristig geplanten Sonderkürzungen bei der Förderung neuer Solardächer. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat nach massiver Kritik aus der Solarbranche zwar Nachbesserungen am Energiesammelgesetz beschlossen, vom Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) werden diese aber als unzureichend gewertet. Die Gesetzesänderungen sollen am Freitag im Bundestag beschlossen werden und Anfang 2019 in Kraft treten.

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Die Sonderauktionen für Solarparks sind Lichtblicke, die aber durch den 2020 erreichten Solardach-Deckel überschattet werden. Solange unklar ist, ob und wie Solardachanlagen in naher Zukunft finanziert werden, bleiben die Klimaziele der Bundesregierung Makulatur. Der Bundestag ist jetzt gefordert, im Rahmen der eingesetzten parlamentarischen Arbeitsgruppe diese gravierende Planungsunsicherheit endlich zu beseitigen. Er muss die Ausbauziele für Solarenergie zudem deutlich anheben und Marktbarrieren für die solare Selbst- und Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren abbauen.“

Nach Auffassung des Branchenverbandes gehen die bislang geplanten Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf des Energiesammelgesetzes nicht weit genug: „Ungerechtfertigte Einschnitte bei der Förderung von Solardächern werden nur gedämpft, die Beseitigung von Ausbaubremsen erneut vertagt“, so Körnig. Drei Viertel der Bevölkerung haben dafür kein Verständnis, wie eine repräsentative Umfrage des Bundesverbandes erst jüngst ergab. Auch der Bundesrat forderte am vergangenen Freitag weitergehende Nachbesserungen am Gesetzesentwurf.

Körnig: „Die Solarwirtschaft arbeitet unter Hochdruck daran, sich mittels Innovationen und beachtlichen Erfolgen bei der Kostensenkung von den Fesseln der Förderabhängigkeit zu befreien. Investitionen in den Klimaschutz erfordern aber faire Rahmenbedingungen, Vertrauensschutz und ein Mindestmaß an Planungssicherheit. Mit abrupten Fördereinschnitten und einem willkürlichen Entzug von Marktprämien nach Erreichen des 52 GW-Deckels ist dies unvereinbar!“

Hintergrund

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich heute darauf verständigt, die geplanten Einschnitte bei der Förderung großer neuer Solardächer lediglich um wenige Wochen zu verschieben und etwas geringer ausfallen zu lassen. Eine parlamentarische Arbeitsgruppe soll zudem bis zum Frühjahr 2019 Vorschläge zum Umgang mit dem 52-GW-Förderdeckel unterbreiten. Der 2012 von einer schwarz-gelben Koalition installierte Förderdeckel dürfte nach BSW-Einschätzung bereits im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden und einen Markteinbruch zur Folge haben.

Nachbesserungen beschloss der Wirtschaftsausschuss bei den überraschend vom Bundeswirtschaftsminister initiierten Sonderkürzungen bei der Förderung größerer Solardächer. Anders als ursprünglich geplant sollen diese nun nicht bereits zum 1. Januar 2019 greifen, sondern wenige Wochen später, stufenweise zum 1. Februar, 1. März. und 1. April 2019 in Kraft treten. Ins öffentliche Netz eingespeister Solarstrom aus neu errichteten PV-Anlagen mit einer Leistung von 40-750 kWp erhält dann nur noch eine Vergütung in Höhe von 8,9 Cent je Kilowattstunde, statt bislang rd. 10 Cent/kWh. Ursprünglich war von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Absenkung der Förderung auf 8,33 Cent je kWh geplant worden.

Wie viele derzeit in Planung befindliche Solardach-Projekte durch die geringfügige Verschiebung und Dämpfung der Fördereinschnitte noch zu retten sind, wird nach BSW-Einschätzung nun wesentlich von der Witterung und verfügbaren Handwerkerkapazitäten in den nächsten Wochen abhängen. Der BSW hatte wiederholt vor den zusätzlichen Eingriffen gewarnt und deren falsche Datengrundlage kritisiert, zuletzt auch im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Bundestag. Auf Veranlassung der SPD-Fraktion kam es zu Neuberechnungen und einer Dämpfung der unerwarteten Sonderkürzung, insbesondere für solare Mieterstromprojekte, die zusätzlich zur nur kurzfristig ausgesetzten Regeldegression der Förderung greifen wird, die in § 49 EEG geregelt ist.

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft 2018

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