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BSW-Solar | Unter veränderten Rahmenbedingungen könnten deutlich mehr „Dachbrachen“ für den Klimaschutz genutzt werden

© BSW-Solar | Unter veränderten Rahmenbedingungen könnten deutlich mehr „Dachbrachen“ für den Klimaschutz genutzt werden

Solarpotenzial auf Gewerbehallen nutzen

Logistik- und Produktionshallen bieten viel Platz für Solarstromanlagen.

Die Dächer von Logistik- und Produktionshallen bieten ausgezeichnete Möglichkeiten, günstig klimafreundlichen Solarstrom zu erzeugen. Das belegt eine jetzt im hessischen Dieburg in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlage, die als erste Dachanlage in den Auktionen für große Solarstromanlagen den Zuschlag erhalten hat. Die Anlage mit 6,4 Megawatt Leistung wird auf einer Logistikhalle mehr als sechs Millionen Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr erzeugen. Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft könnten unter veränderten politischen Rahmenbedingungen deutlich mehr Dachbrachen auf Industrie- und Gewerbehallen für Energiewende und Klimaschutz genutzt werden.

„In vielen deutschen Kommunen gibt es Gewerbe- und Industriehallen, deren Dächer noch nicht für die Solarstromerzeugung genutzt werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). „Auf diesen Dachbrachen könnte Solarstrom im Gegenwert zahlreicher fossil betriebener Kraftwerksblöcke geerntet werden, den wir zur Erreichung der Klimaziele dringend benötigen.“ Dafür brauche es nach BSW-Ansicht allerdings einen einfacheren und fairen Rechtsrahmen und Investitionssicherheit. 

Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 0,75 Megawatt erhalten nur dann eine Förderung, wenn sie an einer Auktion teilnehmen und den Solarstrom nicht selbst verbrauchen. Nach BSW-Informationen haben Solardächer aufgrund konstruktionsbedingter Mehrkosten und einem Selbstversorgerverbot im Wettbewerb mit ebenerdig errichteten Solarkraftwerken in der Regel nur sehr geringe Chancen in den Auktionen. 

Solardächer mit einer kleineren Leistung müssen nicht an einer Auktion teilnehmen, um eine Marktprämie zu erhalten. Sie dürfen selbst erzeugten Solarstrom auch selbst verbrauchen. Photovoltaik-Investitionen werden hier jedoch durch Erhebung der anteiligen EEG-Umlage auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom erschwert, was von Industrievertretern, Verbraucherschützern und Umweltverbänden seit Jahren kritisiert wird und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen in die Photovoltaik bremst. Lediglich kleine Anlagen auf Einfamilienhäusern sind von dieser „Sonnensteuer“ befreit.

Zudem drohen Neuanlagen ab Erreichen eines voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2020 erreichten Förderdeckels überhaupt keine Förderung mehr zu erhalten. Erst jüngst hatten 15 Dach- und Bundesverbände an die Bundesregierung appelliert, den Solardeckel zu streichen. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von über 10 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und einigen 100.000 Unternehmen.

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 2019

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